Verband Schweizerischer Kantonalbanken
28. August 2025
25.3942 Motion WAK-N Sessionsradar

Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität

Nummer: 25.3942
Letztes Update:  28. August 2025

Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat (WAK-N)
Im Nationalrat am Montag, 8. September 2025

25.3942 Motion WAK-N

Position der Kantonalbanken

Empfehlung zur Annahme mit Vorbehalt

Die Kantonalbanken befürworten eine gesamtheitliche Betrachtung der Massnahmen zur Bankenstabilität und deren Wechselwirkungen. Gleichzeitig setzen sie sich dafür ein, dass unbestrittene und breit unterstützte Massnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität nicht verzögert werden – zum Beispiel Massnahme 28 zur Liquiditätssicherung in der Krise. Die darin vorgesehene gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten bietet die Chance, die Prozessbereitschaft der Banken für die zweite Verteidigungslinie (ELA/LGHS) deutlich zu beschleunigen – damit würde die Finanzstabilität in der Schweiz weiter gestärkt. Das LGHS-Programm für nicht systemrelevante Banken wurde 2023 – rund 20 Jahre nach Einführung des ELA-Programms für SIBs – von der SNB lanciert und stellt damit ein von der TBTF-Regulierung unabhängiges Instrument dar. Daher könnte eine gesetzliche Regelung auch gesondert diskutiert und rasch umgesetzt werden. Mehr dazu im Interview mit Heinrich Leuthard, CEO der Nidwaldner Kantonalbank.

Erläuterungen zum Geschäft

25.3942 Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat (WAK-N)

Die Motion der WAK-N verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament ein Gesamtpaket an Massnahmen über die Bankenstabilität vorlegt, um Auswirkungen auf Finanzstabilität, Volkswirtschaft, Finanzplatz, Banken, Unternehmen, Haushalte und Wettbewerbsfähigkeit gesamthaft zu beurteilen. Der Gesetzesrahmen soll kohärent gestaltet werden. Eine vorzeitige Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen – insbesondere im Bereich der Kapitalisierung mit der gegenwärtigen Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung (ERV) – soll nicht erfolgen. Ein gestaffeltes Vorgehen wie vom Bundesrat geplant erschwere eine ganzheitliche Bewertung und berge wirtschaftliche Risiken. Angesichts der Bedeutung des Finanzplatzes für Beschäftigung, Wertschöpfung und Steuereinnahmen solle die Regulierung koordiniert und als Gesamtpaket beschlossen werden.

Stand des Geschäfts

Die Motion wurde am 24. Juni 2025 von der WAK-N eingereicht. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Die Motion wird in der Herbstsession im Nationalrat als Erstrat behandelt.