Massnahmen zur Liquiditätssicherung nicht unnötig verzögern
In den Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes sieht der Bundesrat Massnahmen zur Stärkung der Liquiditätsversorgung im Krisenfall vor. Heinrich Leuthard, CEO der Nidwaldner Kantonalbank, erklärt im Interview wie der Finanzplatz Schweiz durch die neue Regelung gestärkt werden kann und welche Hürden heute noch bestehen.
Im Fokus
Heinrich Leuthard
CEO Nidwaldner Kantonalbank
Herr Leuthard, wenn Banken in einen Liquiditätsengpass geraten, können sie unter gewissen Bedingungen finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erhalten. Welche Instrumente stehen aktuell zur Verfügung?
Heinrich Leuthard: Richtig, dies nennt man auch die «zweite Verteidigungslinie» zur Deckung des Liquiditätsbedarfs. Für systemrelevante Banken existiert die «Emergency Liquidity Assistance» (ELA). Seit 2023 steht mit der «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS) auch eine Lösung für nicht-systemrelevante Banken bereit. Die Liquiditätshilfen werden dabei primär gegen hypothekarische Sicherheiten gewährt, da diese als besonders krisenfest gelten.
In den Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes sind nun Optimierungen in diesem Bereich vorgesehen – welche?
Der Bundesrat plant rechtliche Vereinfachungen bei der Übertragung von Sicherheiten von der Bank an die SNB. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und beseitigt bestehende Hindernisse im Prozess – ein massgebender Schritt zur Erhöhung der Finanzstabilität in der Schweiz.
Wie beurteilen Sie die geplanten Anpassungen?
Aus Sicht der Kantonalbanken ist die Stossrichtung des Bundesrates zu begrüssen. Diese unbestrittene Massnahme würde den Zugang zum SNB-Liquiditätsprogramm deutlich beschleunigen. Zielführend wäre deshalb eine rasche Umsetzung – gegebenenfalls auch unabhängig von den weiteren Gesetzesänderungen. Um die Krisenresilienz der Banken zu stärken, sollten solche Massnahmen nicht unnötig verzögert werden. Eine rasche Umsetzung erhöht die Finanzstabilität – und davon profitieren letztlich alle.
Welche Schritte sind denn heute nötig, um Sicherheiten zu hinterlegen?
Damit die SNB die Hypotheken als Sicherheiten akzeptiert, müssen die Verträge mit Übertragungsklauseln ergänzt werden – inklusive Unterschrift durch Kundinnen und Kunden. Um Verunsicherung zu vermeiden, bevorzugen wir die schrittweise Anpassung der Verträge bei Neuunterzeichnung. Zudem müssen alle Papierschuldbriefe digitalisiert werden, da nur digitale Registerschuldbriefe akzeptiert sind. Das ist aufwendig, kostenintensiv und erfordert die Kooperation vieler Grundbuchämter.
Wie lange dauert dieser Prozess?
Wir rechnen mit sieben bis zehn Jahren, bis alle betroffenen Kreditverträge erneuert und digitalisiert sind. Die geplante rechtliche Anpassung würde diesen Prozess deutlich beschleunigen und damit die Systemstabilität viel früher erhöhen. Wir haben zudem vernommen, dass eine Lösung im Gespräch ist, die zumindest vorübergehend auch die Hinterlegung von Papierschuldbriefen als Sicherheiten ermöglichen soll. Damit stünde den Banken bereits heute ein viel grösseres Volumen an Sicherheiten zur Verfügung, welches sie im Notfall einsetzen könnten.