Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit in FINMA-Verfahren
Der Nationalrat hat am 04.06.2025 das Postulat 24.3890 von Nationalrat Andreas Meier (Mitte/AG) beraten. Das Geschäft spricht das Dilemma zwischen der Mitwirkungspflicht und Selbstbelastungsfreiheit im Rahmen von FINMA-Enforcementverfahren an und fordert Lösungsansätze. Die Kantonalbanken unterstützen dieses Anliegen.
Die Sachlage
Heute gilt in FINMA-Verfahren für die beaufsichtigten Institute und ihre Mitarbeitenden eine Mitwirkungspflicht, welche sie zur Herausgabe von Informationen und Dokumenten verpflichten.
Die Problematik
Kommen hierbei strafrechtlich relevante Informationen ans Licht, befinden sich die Betroffenen in einem Spannungsfeld zwischen ihrer strafrechtlichen Selbstbelastungsfreiheit und der Mitwirkungspflicht des Verwaltungsverfahrens. Werden die Instrumentarien der FINMA künftig noch ausgedehnt, akzentuiert sich das Problem zusätzlich. Jetzt ist der Zeitpunkt, das Spannungsverhältnis im Sinne der Rechtssicherheit für die Beaufsichtigten und insbesondere die Mitarbeitenden aufzulösen.
Der Nationalrat hat sich am 4. Juni 2025 ohne Gegenstimmen für die Annahme des Geschäfts entschieden, was die Kantonalbanken sehr begrüssen.