Verband Schweizerischer Kantonalbanken
28. August 2025
23.3452 - Motion Stark Sessionsradar

Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen

Nummer: 23.3452
Letztes Update:  28. August 2025

Motion von Jakob Stark (SVP)
Im Nationalrat am Montag, 8. September 2025

23.3452 - Motion Stark

Position der Kantonalbanken

Empfehlung zur Ablehnung

Die Kantonalbanken können die Diskussion um die Vergütungsthematik nachvollziehen. Grundsätzlich stehen die Kantonalbanken für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz von variablen Vergütungen und haben sich früh für eine pragmatische Lösung eingesetzt. Einfache Grundsätze – wie nun vom Bundesrat in den Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes vorgesehen – werden deshalb unterstützt, so etwa eine für alle Banken geltende langfristige Ausrichtung des Vergütungssystems. Konkretere Anforderungen (Sperrfristen, Clawbacks) sollen dagegen nur für systemrelevante Banken (SIBs) gelten. Die Kantonalbanken unterstützen das Vorhaben des Bundesrates. Weitere Massnahmen von Seiten Parlament braucht es aus ihrer Sicht nicht. Daher lehnen die Kantonalbanken sowohl die ursprüngliche als auch die abgeänderte Version der Motion ab.

Erläuterungen zum Geschäft

23.3452 Motion von Jakob Stark (SVP)

Die Motion Stark, welche als Reaktion auf die CS-Krise eingebracht wurde, forderte ursprünglich eine Begrenzung der Gesamtvergütung im Bankensektor. Konkret sollte der jährlich zu zahlende Vergütungsbetrag 3 bis 5 Millionen Franken nicht übersteigen dürfen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Im August 2025 hat die WAK-N den Motionstext nun so abgeändert, dass nur die systemrelevanten Banken davon betroffen wären. Ebenso wird nicht mehr eine fixe Limitierung von Vergütungen gefordert, sondern ein Vergütungssystem, das keine falschen Anreize setzt. Konkret sollen variable Vergütungen bei ausbleibendem Geschäftserfolg nicht erlaubt sein. Der durch die WAK-N abgeänderte Text orientiert sich am Postulat 24.4541 der PUK.

Stand des Geschäfts

Die Motion Stark wurde am 11. April 2023 als Reaktion auf die CS-Krise im Ständerat eingereicht. Der Bundesrat und die WAK-S beantragten die Ablehnung der Motion. Der Ständerat stimmte am 10. März 2025 in der Plenarabstimmung mit 21 zu 19 Stimmen der Motion zu. In ihrer Sitzung vom 18./19. August 2025 hat die WAK-N den Motionstext nun jedoch abgeändert und dem neuen Text mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Zum Kontext: Erst im Juni 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Anpassung des TBTF-Regimes vorgestellt, in welchen er bereits Anpassungen im Bereich der Vergütungen vorsieht. Gemäss Geschäftsreglement wird der Nationalrat als Zweitrat in der Herbstsession 2025 über die Motion entscheiden müssen.