Verband Schweizerischer Kantonalbanken
26. September 2025
Stellungnahme der Kantonalbanken zur Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung
Letztes Update:
26. September 2025
Anlässlich der Vernehmlassung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) und weiterer Verordnungen haben die Kantonalbanken ihre Stellungnahme eingereicht und bringen insbesondere folgende Kritikpunkte zum Ausdruck:
- Fehlende vertiefte Wirkungsanalyse: Die Auswirkungen der aktuellen Anpassungen wurden bislang nicht umfassend analysiert. Eine vertiefte Prüfung soll erst im Rahmen der geplanten Revision des Bankengesetzes (BankG) erfolgen. Aus Sicht der Kantonalbanken sollte die ERV daher erst nach Abschluss dieser Analyse in Kraft treten.
- Bewertung nach Fortführungsprinzip: Die Abkehr von der Fortführungs- hin zur Liquidationsperspektive wird kritisch beurteilt, da sie die Basler Vorschriften untergräbt und einen grundlegenden Paradigmenwechsel darstellt.
- Informationsbereitstellung bei Liquiditätsengpässen: Untertägige Liquiditätsberechnungen werden als weder aussagekräftig noch zweckmässig erachtet und daher abgelehnt.