Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail Instrumente). Änderung
Nummer: 25.060
Geschäft des Bundesrats
Im Nationalrat am Montag, 8. September 2025
Position der Kantonalbanken
Empfehlung zur Annahme
Die Kantonalbanken unterstützen die Weiterführung der befristeten Ausnahmen für Zinsen aus «Too-big-to-fail»-Instrumenten. Damit wird Rechtssicherheit garantiert und eine fortlaufende Praxis bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen des Bankengesetzes sichergestellt.
Erläuterungen zum Geschäft
25.060 Geschäft des Bundesrats
Seit dem 1. Januar 2013 enthält das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer befristete Ausnahmen für Zinsen aus «Too-big-to-fail»-Instrumenten (TBTF), die von systemrelevanten Banken zur Stärkung der Finanzstabilität emittiert werden. Solche Instrumente wie CoCos, «Write-off»- und «Bail-in»-Anleihen sind von der Verrechnungssteuer befreit, um ihre Emission in der Schweiz zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die aktuellen Bestimmungen gelten bis 31. Dezember 2026. Da das umfassende Gesetzgebungspaket zur Bankenstabilität voraussichtlich erst zwischen den Jahren 2027 und 2031 in Kraft tritt, schlägt der Bundesrat vor, die Ausnahmen bis 31. Dezember 2031 zu verlängern, um eine Regelungslücke zu vermeiden. Der Inhalt der Ausnahmen bleibt unverändert. Ziel ist es, Rechtssicherheit und kontinuierliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Stand des Geschäfts
Der Bundesrat hat seine Botschaft am 6. Juni 2025 vorgelegt. Bereits am 24. Juni 2025 beschloss die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) mit 20 zu 5 Stimmen, den Vorschlag des Bundesrates zu unterstützen. Der Nationalrat wird in dieser Session als Erstrat darüber entscheiden.