Unabhängigere Regulierungskostenschätzung
Nummer: 25.4179
Motion Regazzi
Im Nationalrat am Montag, 1. Juni 2026
Position der Kantonalbanken
Die Kantonalbanken unterstützen die Motion zur Änderung des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG). Damit würde künftig die Federführung der Regulierungskostenschätzung beim SECO liegen, anstatt wie bisher bei dem jeweils für die Regulierung zuständigen Amt. Das SECO stellt bereits heute die methodischen Grundlagen und Hilfsmittel zur Erstellung von Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) bereit und besitzt somit entsprechendes Fachwissen. Die Trennung der Kostenschätzung von der fachlich regulierungsführenden Stelle hilft, Zielkonflikte zu vermeiden und stärkt gleichzeitig die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Regulierungskostenschätzung. Der Schweizerische Gewerbeverband beziffert die gesamten Regulierungskosten auf rund 80 Milliarden Franken pro Jahr. Angesichts dieser hohen Belastung sind verlässliche «Preisschilder» für Regulierungen essenziell.
Erläuterungen zum Geschäft
25.4179 Motion
Die Motion verlangt eine Anpassung des UEG, sodass die Federführung bei den Regulierungskostenschätzungen nicht mehr bei der jeweils federführenden Fachstelle liegt, sondern beim WBF bzw. dem SECO. Ziel ist eine unabhängigere und konsistentere Kostenschätzung, weil die heutige Praxis Zielkonflikte begünstigt. Inhaltlich baut die Motion auf der bestehenden UEG-Pflicht auf, wonach Regulierungskosten im Rechtsetzungsprozess frühzeitig zu schätzen und in Botschaften sowie Vernehmlassungsberichten auszuweisen sind.
Stand des Geschäfts
Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2025 mit der Motion und hat diese mit 29 zu 10 (bei einer Enthaltung) deutlich angenommen. Nun kommt das Geschäft in den Nationalrat.