Verband Schweizerischer Kantonalbanken
20. Mai 2026
26.3017 Motion Sessionsradar

FINMA. Konsultationsmechanismus des Parlaments

Nummer: 26.3017
Letztes Update:  20. Mai 2026

Motion WAK-N
Im Nationalrat am Dienstag, 2. Juni 2026

26.3017 Motion
Wir empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Position der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken anerkennen das Anliegen der WAK-N, die Einbindung des Parlaments in regulatorische Prozesse der FINMA zu verbessern. Eine stärkere parlamentarische Mitwirkung kann dazu beitragen, die Oberaufsicht über die FINMA zu stärken sowie Transparenz und Akzeptanz von Regulierungsvorhaben zu erhöhen. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Kantonalbanken zentral, die Funktionsfähigkeit der FINMA zu wahren. Vor diesem Hintergrund erscheint es prüfenswert, die in der Motion vorgesehene Konsultationspflicht in ein Konsultationsrecht für FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben zu überführen. Analog zur bestehenden Praxis bei Verordnungen des Bundesrates könnte so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen parlamentarischer Mitsprache und operativer Handlungsfähigkeit der Aufsicht erreicht werden. Ein solcher Ansatz dürfte zudem die politische Umsetzbarkeit verbessern.

Erläuterungen zum Geschäft

26.3017 Motion WAK-N

Die Motion der WAK-N verlangt, dass neu das Parlament bzw. die Kommissionen bei Erlassen und bei Änderungen von Verordnungen sowie von Rundschreiben der FINMA ähnlich zu Bundesratsverordnungen konsultiert werden und dazu eine Konsultationspflicht (anstatt eines Rechts) eingeführt wird.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er argumentiert, dass die FINMA bereits heute beim Erlass von Verordnungen und Rundschreiben an das Gesetz gebunden ist und die bestehenden (gerichtliche) Kontrollmechanismen ausreichend sind. Zudem hebt er hervor, dass die beantragte Konsultationspflicht weiter gehe als das Konsultationsrecht bei bundesrätlichen Verordnungen. Schliesslich befürchtet er, dass ein Konsultationsmechanismus die Effizienz sowie die Geschwindigkeit der Regulierung negativ beeinträchtigen könnte.

Stand des Geschäfts

Die Motion wurde am 9. Februar 2026 eingereicht. Der Bundesrat verabschiedete seine Stellungnahme am 15. April 2026.