Verband Schweizerischer Kantonalbanken
20. Mai 2026
25.3314 Mo. Sessionsradar

Mit einer angemessenen Einlagensicherung das Vertrauen in die Banken stärken

Nummer: 25.3314
Letztes Update:  20. Mai 2026

Motion Grüne Fraktion
Im Nationalrat am Dienstag, 2. Juni 2026, oder Donnerstag, 18. Juni 2026

25.3314 Mo.
Wir empfehlen, die Vorlage abzulehnen.

Position der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken sind klar der Ansicht, dass sich das heutige System der Einlagensicherung bewährt hat und lehnen deshalb eine Anpassung ab. In der Schweiz werden die Einlagen der Kundinnen und Kunden durch ein dreistufiges System geschützt:

1. Substanzschutz:
Jede Bank muss Vermögenswerte in der Schweiz halten, die mindestens 125 % der gesicherten und privilegierten Kundenguthaben entsprechen.

2. Konkursprivileg:
Die gesicherten Guthaben werden im Konkurs privilegiert behandelt.

3. Einlagensicherung: 
Reicht die Liquidität einer Bank nicht aus, stellen die anderen Banken gemeinsam rund 7,9 Milliarden Franken bereit. Dies entspricht einem Deckungsgrad von 1,6 % der gesicherten Guthaben in der Schweiz und ist im internationalen Vergleich bereits hoch. Zudem wird bereits heute rund die Hälfte dieser Beitragsverpflichtungen im Voraus (ex ante) finanziert.

Ein weiterer Ausbau der Einlagensicherung würde aus Sicht des Bundesrates keine wesentliche Verbesserung bringen, während das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungenügend eingeschätzt wird. Diese Einschätzung teilen die Kantonalbanken.

Erläuterungen zum Geschäft

25.3314 Motion Grüne Fraktion

Die Motion verlangt, dass die Schweizer Einlagensicherung auf grössere Banken auszurichten ist. Dazu soll die Gesamtsumme der Beitragsverpflichtungen erhöht, eine ex-ante Finanzierung geprüft sowie eine Strategie entwickelt werden, wie die Einlagensicherung finanziert werden kann, falls die vorhandenen Mittel nicht ausreichen.

Stand des Geschäfts

Im Mai 2025 verabschiedete der Bundesrat seine Stellungnahme zur Motion.