Verband Schweizerischer Kantonalbanken
28. August 2025
24.046 BRG Sessionsradar

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

Nummer: 24.046
Letztes Update:  28. August 2025

Geschäft des Bundesrates,
Entwurf 1 im Ständerat
am Mittwoch, 10. September 2025

24.046 BRG

Position der Kantonalbanken

Empfehlung zur Annahme (Art. 31, Mehrheit)

Die Kantonalbanken begrüssen den Vorschlag des Bundesrates zur Harmonisierung des Geldwäscherei-Dispositivs mit internationalen Standards und unterstützen die Einführung eines Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen (Entwurf 1). Um die Geldwäschereibekämpfung effektiv zu stärken, müssen sich Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. Dadurch schaffen wir ein wirtschaftlich tragfähiges und rechtlich abgestütztes Transparenzregister. In dem Sinn begrüssen die Kantonalbanken den Kompromissvorschlag der Mehrheit der RK-S bei Art. 31 Abs. 2 und sind der Auffassung, dass dieser die Bedenken des Nationalrates aufnimmt.

Erläuterungen zum Geschäft

24.046 Geschäft des Bundesrates

Der Bundesrat möchte im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung mit einem neuen Bundesgesetz ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter von juristischen Personen einführen. Weiter sollen neue geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten gelten. Der Bundesrat trägt dadurch den Entwicklungen in den internationalen Standards im Bereich der Transparenz und Geldwäschereiprävention Rechnung. Das Transparenzregister soll die Identifikation von wirtschaftlich Berechtigten beschleunigen und effizienter machen.

Stand des Geschäfts

Die RK-S teilte die Vorlage zum TJPG im Sommer 2024 in zwei Entwürfe: Entwurf 1 zum Transparenzregister und Entwurf 2 zu erweiterten Sorgfaltspflichten im Geldwäschereigesetz. Der Ständerat befürwortete Entwurf 1 in der Wintersession 2024 und führte eine sogenannte Richtigkeitsvermutung ein. Der Nationalrat stimmte in der Sommersession 2025 dem Entwurf zu, strich jedoch die Richtigkeitsvermutung wieder aus dem Entwurf. Die RK-S sprach sich in ihrer Sitzung vom 14. August 2025 bei der Richtigkeitsvermutung nun für eine Kompromisslösung aus: Für Finanzintermediäre und Beraterinnen und Berater soll eine Sonderregelung gelten, die es ihnen erlaubt, sich auf die Einträge im Transparenzregister zu verlassen – vorausgesetzt, sie erfüllen ihre Sorgfaltspflichten. Die Differenzbereinigung soll in der Herbstsession 2025 stattfinden.