Verband Schweizerischer Kantonalbanken
2. September 2025
Position Finanzplatz Schweiz

«Bankenstabilität»: Der Bundesrat schiesst am Ziel vorbei

Letztes Update:  2. September 2025

Kernanliegen der Kantonalbanken zu den Eckwerten zur Änderung des Bankesgesetzes

Position

Der Bundesrat hat am 6. Juni 2025 die Eckwerte zur Änderung des Bankengesetzes publiziert. Darin werden die Massnahmen aus dem Bericht «Bankenstabilität» und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) konkretisiert. Gemäss Bundesrat stehen bei den vorgeschlagenen Massnahmen die systemrelevanten Banken im Fokus, was aber faktisch nicht korrekt ist. Von den insgesamt 28 Massnahmen in den Eckwerten sollen laut Bundesrat 18 auf alle Finanzinstitute angewendet werden. Das bedeutet, dass der gesamte Schweizer Bankenplatz einer strengeren Regulierung unterworfen wird.

Für dieses Vorgehen fehlt eine nachvollziehbare Begründung. Es gefährdet die Vielfalt und Effizienz des Bankenplatzes – und damit auch die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, welche auf qualitativ hochwertige Bankdienstleistungen angewiesen ist. Insgesamt riskiert der Bundesrat mit dieser Strategie, den Wohlstand unseres Landes langfristig zu beeinträchtigen.

Die Kantonalbanken befürworten eine Regulierung, die nachweislich zur Sicherheit des Schweizer Finanzplatzes beiträgt und engagieren sich entsprechend. Eine Regulierung auf Vorrat sowie ein umfassender Wunschkatalog der Aufsichtsbehörde lehnen sie jedoch ab, da diese Ansätze das vom Bundesrat formulierte Ziel, das Too-Big-To-Fail-Dispositiv zu verbessern, verfehlen.

Für die Kantonalbanken sind folgende Punkte zentral:

Grundsätzliches
Ein robustes Finanzsystem ist von zentraler Bedeutung – ebenso die Fähigkeit, systemrelevante Banken im Ernstfall geordnet abzuwickeln. Doch dafür sind nur gezielte und sinnvolle Eingriffe nötig. Eine übermässige Regulierung ist weder zielführend noch zweckmässig.
Die Schweiz – wie auch ihre Banken – ist auf einen vielfältigen Finanzplatz angewiesen. Dazu gehören sowohl eine international tätige Grossbank als auch zahlreiche regional verankerte Institute. Gerade diese Vielfalt stärkt die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzsystems.

Notfall-Liquiditätsversorgung der SNB
Die Kantonalbanken befürworten, dass das Potenzial der Liquiditätsprogramme der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erweitert werden soll. Die dazu von den Kantonalbanken vorgeschlagene gesetzliche Regelung zur effizienten Umsetzung ist erfreulicherweise in den Eckwerten enthalten. Eine solche gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten würde den Zugang zur Notfall-Liquiditätsversorgung der SNB deutlich beschleunigen und damit die Stabilität der einzelnen Bank und indirekt des gesamten Schweizer Finanzplatzes innert kürzester Zeit weiter stärken.

Public Liquidity Backstop (PLB)
Die Kantonalbanken unterstützen die Überführung des PLB ins ordentliche Recht. Dabei bestehen gute und sachliche Gründe, die gegen die Einführung einer zusätzlichen Abgeltungspauschale sprechen. Sollte dennoch eine Ex-ante-Pauschale eingeführt werden, ist es wichtig, dass bei der Bemessungsgrundlage die Besonderheiten kantonaler Staatsgarantien angemessen berücksichtigt werden, da diese das Risiko eines finanziellen Ausfalls für den Bund klar mindern.

Verantwortlichkeitsregime
Aus Sicht der Kantonalbanken muss ein Verantwortlichkeitsregime ohne Doppelspurigkeiten als Ergänzung der bestehenden Bestimmungen und Dokumentationen zur Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung ausgestaltet werden. Dabei müssen zwingend Schweizer Gegebenheiten berücksichtigt werden. Entscheidend ist eine pragmatische und prinzipienorientierte Ausgestaltung, differenziert nach Grösse, Struktur, Geschäftsmodell, Komplexität und Risikoprofil der Bank.

Vergütungsregeln auf Gesetzesstufe anheben und stärken
Klare und einfache Grundsätze werden von den Kantonalbanken unterstützt. Sie haben sich bereits früh dafür eingesetzt, dass massgebende Grundsätze aus dem existierenden FINMA-RS 2010/1 «Vergütungssysteme» auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe angehoben werden, um die Eingriffsmöglichkeit und Durchsetzungskraft der Aufsicht zu stärken. Spezifische Anforderungen wie Sperrfristen oder Rückforderungen («Clawbacks») sollen für systemrelevante Banken gelten.

Bussenkompetenz der Aufsicht reicht aus
Eine zusätzliche Bussenkompetenz erachten die Kantonalbanken als kritisch. Die Finanzmarktaufsicht FINMA verfügt bereits heute über ausreichend Sanktionsinstrumente (Berufsverbot, Einziehung von Gewinnen, Bewilligungsentzug). Auch der PUK-Bericht zeigt klar auf, dass Kompetenzen und Instrumente der FINMA ausreichend waren, jedoch nicht konsequent angewendet wurden.

Frühintervention
Die gesetzliche Verankerung von Frühinterventionsmöglichkeiten wird von den Kantonalbanken grundsätzlich begrüsst. Es braucht jedoch klare Rahmenbedingungen auf Gesetzesstufe, an die sich die Aufsicht halten muss. Dazu gehört insbesondere, dass ein neues, deutlich höheres Risiko für das Geschäftsmodell der Bank vorliegt – und dass die FINMA dieses Risiko im Einzelfall genau prüft und gut begründet. Zudem muss gewährleistet sein, dass klare Anforderungen an die Qualifikation des FINMA-Personals bestehen. Schliesslich muss es möglich sein, dass die Aufsicht für ihre Rolle im Rahmen der Frühintervention zur Verantwortung gezogen werden kann.

Säule-2-Eigenmittelzuschläge

Die Kantonalbanken begrüssen, dass die Eigenkapitalanforderungen nicht generell und pauschal erhöht werden. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen die «zukunftsgerichteten Eigenmittelzuschläge» auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe (ERV) geregelt werden. Sie dürfen nicht in den Kompetenzbereich der Aufsicht fallen. Zudem ist entscheidend, dass der eigentliche Zweck der Säule-2-Eigenmittel als Kapitalpuffer für institutsspezifische Risiken gewahrt wird und diese nicht schleichend zu neuen Grundanforderungen werden.

Die ausfürlichen Details zu den einzelnen Positionen finden Sie zum Download unter
Kernanliegen der Kantonalbanken zu den Eckwerten zur Änderung des Bankengesetztes