Eigenmittel und Liquidität

Eine gute Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung ist zentral für einen sicheren Finanzmarkt – und im ureigenen Interesse der Banken.

Eine gute Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung ist zentral für einen sicheren Finanzmarkt – und im ureigenen Interesse der Banken.

Die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung wurden in den vergangenen Jahren sukzessive erhöht. Dazu zählen insbesondere das Massnahmepaket für systemrelevante Institute («Too big to fail») oder die Umsetzung der internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die Inkraftsetzung der Umsetzung der revidierten Eigenkapitalanforderungen («Basel III Final») ist auf Anfang 2025 vorgesehen.

Die Kantonalbanken setzen sich für ausgewogene, verhältnismässige Ausgestaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen ein. Wichtig ist eine wirkungsvolle Differenzierung nach unterschiedlichen Institutstypen und Risiken sowie die Berücksichtigung der Umsetzung auf relevanten Vergleichsfinanzplätzen («Geleitzugverfahren»)

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