Verband Schweizerischer Kantonalbanken
25. Oktober 2022
Geschäft des Bundesrats Eigenmittel und Liquidität

Basel III Final: Änderung der Eigenmittelverordnung

Letztes Update:  25. Oktober 2022

Die Bundesbehörden arbeiten derzeit an der Umsetzung der finalen Vorgaben von Basel III («Basel III Final»). Hierzu werden die Eigenmittelverordnung sowie diverse FINMA-Verordnungen angepasst. Das Geschäft wird aktuell in den vorberatenden Kommissionen von National- und Ständerat (WAK-N und WAK-S) behandelt.

Geschäft des Bundesrats

Die Kantonalbanken begrüssen das formulierte Ziel der Regulierung, die Transparenz und Vergleichbarkeit der risikogewichteten Eigenmittelquoten zu erhöhen. Zudem unterstützen sie die Bestrebungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Einfachheit, Vergleichbarkeit und Risikosensitivität zu erreichen und übermässige Modelloptimierungen zu verhindern.

Aus Sicht der Kantonalbanken besteht bei folgenden Punkten Anpassungsbedarf:

In seiner ursprünglichen Architektur richtete sich das Reformpaket Basel III an international aktive Grossbanken. Der Grundsatzentscheid der Behörden, die Vorgaben in der Schweiz für alle Banken anzuwenden – unabhängig davon, ob sie international tätig sind oder nicht – entspricht aus Sicht der Kantonalbanken nicht der Intention des Basler Ausschusses. Viele Vorgaben der Schweizer Umsetzung haben kaum Einfluss auf die Widerstandsfähigkeit des globalen Finanzsektors, verursachen aber erhebliche Kosten für die Banken und die Kundinnen und Kunden.

In ihrer Stellungnahme vom 24. Oktober 2022 begrüssen die Kantonalbanken die Regulierungsziele, bemängeln aber verschiedene Teile der Umsetzung, welche in der vorgeschlagenen Form nicht vom Basler Ausschuss vorgesehen sind. So wollen die Schweizer Behörden das Niederstwertprinzip von 2 auf 7 Jahre ausdehnen. Sachgerecht und ausreichend wäre aus Sicht der Kantonalbanken eine Fixierung über die durchschnittliche Kreditlaufzeit von 3 bis 4 Jahren. Weiter ist der vorgesehene Risikogewichtsaufschlag für Renditeobjekte - nsbesondere im üblichen Belehnungsband von 60-80% - zu hoch und nicht risikosensitiv ausgestaltet.

Die Vorlage wird aktuell von den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat (WAK-N und WAK-S) behandelt. Anschliessend berät sich das eidgenössische Parlament zur Vorlage.