Kernanliegen der Kantonalbanken zu den Regulierungsarbeiten nach der CS-Krise
Der Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) schlagen diverse Weiterentwicklungen der TBTF-Regulierung vor. Zentral ist, dass die ergänzende Regulierung primär auf die internationalen Abhängigkeiten und Verflechtungen der global systemrelevanten Bank (G-SIB) ausgerichtet wird. Eine pauschale Verstärkung der Regulierung für alle Banken ist auf Basis aller bisherigen Erkenntnisse weder angezeigt noch zielführend. Die verschiedenen Bankkategorien unterscheiden sich wesentlich bezüglich ihrer Komplexität, ihrem Risikoprofil und ihrer Abwickelbarkeit. Damit ergeben sich unterschiedliche Implikationen auf die Systemstabilität und somit die Regulierung.
Für die Kantonalbanken sind folgende Punkte zentral:
Fundierte Entscheide brauchen eine RFA
Damit die Politik eine fundierte Grundlage für ihre Entscheidungen hat, braucht es für die vorgesehenen Massnahmen Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA). Es ist zentral, dass die ökonomischen Auswirkungen von Regulierungsvorhaben in einer Gesamtbetrachtung beurteilt werden. Dabei sind neben dem Nutzen zwingend auch die Kosten zu bewerten.
Für einen besseren Zugang zur Notfall-Liquidität
Die Kantonalbanken unterstützen die SNB-Programme «Emergency Liquidity Assistance» (ELA) und «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS), um die Banken im Krisenfall rasch mit Liquidität versorgen zu können. Sie fordern eine gesetzliche Regelung für die Übertragung der Sicherheiten und eine Ausweitung der zugelassenen Sicherheiten. Erstere würde den Zugang zur Notfall-Liquiditätsversorgung der SNB deutlich erleichtern.
Überführung des Public Liquidity Backstop (PLB) in ordentliches Recht
Die Kantonalbanken unterstützen die Überführung des PLB in ordentliches Recht. Es gibt gute und sachliche Gründe, die gegen eine zusätzliche Abgeltungspauschale sprechen. Sollte trotzdem eine Ex-ante-Pauschale befürwortet werden, sollen bei der Bemessungsgrundlage der Pauschale die «Besonderheiten kantonaler Staatsgarantien» berücksichtigt werden.
Gegebenheiten differenziert und pragmatisch ausgestalten
Ein mögliches Verantwortlichkeitsregime soll Schweizer Gegebenheiten berücksichtigen. Das bedeutet eine pragmatische und prinzipienorientierte Ausgestaltung, differenziert nach Grösse, Struktur, Geschäftsmodell, Komplexität und Risikoprofil der Bank. Gemäss Bundesrat soll sich der Aufwand für die Institute in Grenzen halten. Daher braucht es eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA).
Vergütungsregeln auf Gesetzesstufe anheben und stärken
Die Kantonalbanken stehen für einen vernünftigen und nachhaltigen Einsatz von variablen Vergütungen, ein Verbot lehnen sie ab. Um die Eingriffsmöglichkeit und Durchsetzungskraft der Aufsicht zu stärken, sollen massgebende Grundsätze aus dem existierenden FINMA-RS 2010/1 «Vergütungssysteme» auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe angehoben werden.
Bussenkompetenz der Aufsicht reicht aus
Eine zusätzliche Bussenkompetenz erachten die Kantonalbanken als kritisch. Der PUK-Bericht zeigt klar auf, dass Kompetenzen und Instrumente der Aufsicht ausreichend waren, aber nicht konsequent angewendet wurden.
Festlegung der Säule-2-Eigenmittelzuschläge auf Gesetzesebene
Die Kantonalbanken begrüssen, dass die Eigenkapitalanforderungen nicht generell und pauschal erhöht werden. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müssen die «zukunftsgerichteten Elemente» für institutsspezifische Eigenmittelzuschläge klar auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe (ERV) festgelegt sein und nicht in die Kompetenz der Aufsicht fallen.
Die ausfürlichen Details zu den einzelnen Positionen finden Sie zum Download unter
Kernanliegen der Kantonalbanken zu Regulierungsarbeiten nach der CS-Krise