Verband Schweizerischer Kantonalbanken
18. März 2026
Stellungnahme der Kantonalbanken zur Anpassung der Klimaschutz-Verordnung
Letztes Update:
18. März 2026
Im Rahmen der Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Anpassung der Klimaschutz-Verordnung (KlV) haben die Kantonalbanken ihre Stellungnahme eingereicht, in der sie auf folgende Punkte hinweisen:
- Fehlende rechtliche Grundlage: der erläuternde Bericht zur Vorlage führt den Begriff «kantonsnahe Betriebe» ein. Hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage
- Negative volkswirtschaftliche Konsequenzen: Ein Netto Null Ziel 2040 (anstatt 2050) würde für Kantonalbanken Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und die Kreditvergabe sowie die Anlagemöglichkeiten stark beeinträchtigen
- Eingriff in die Eigentumsgarantie: Kantonalbanken würden zum Nachteil ihrer Kundschaft bei der Erfüllung ihrer treuhänderischen Pflicht eingeschränkt