Stellungnahme der Kantonalbanken zur Änderung der Bankenverordnung (BankV)
Kantonalbanken begrüssen die dymanisierte Einteilung der Bankenkategorisierung und wünschen mehr Spielraum bei den Schuldinstrumenten.
VernehmlassungMit der Änderung der Bankenverordnung wird die Anpassung des Bankengesetzes (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung) vollzogen. Die Kantonalbanken begrüssen in ihrer Stellungnahme die Vorlage. Insbesondere, dass die Möglichkeit einer dynamisierten Einteilung der Bankenkategorisierung geschaffen wird und die Kosten zur Finanzierung der Einlagensicherung geringer ausgefallen sind. Kritisch beurteilen die Kantonalbanken, dass die Eigentümerschaft bei Ausschüttungen oder Abgeltungen der entsprechenden Kantonalbank grundsätzlich hinter die «Bail-in»-Gläubiger zurücktreten müssen, bis diese entschädigt sind, wird von den Kantonalbanken kritisch beurteilt. Hier wäre mehr Spielraum wünschenswert.