Verband Schweizerischer Kantonalbanken
18. Februar 2026
21.3909 Motion Sessionsradar

Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken

Nummer: 21.3909
Letztes Update:  18. Februar 2026

Motion Birrer-Heimo
Im Ständerat am Donnerstag, 12. März 2026

21.3909 Motion
Wir empfehlen, die Vorlage abzulehnen.

Position der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken stehen für einen vernünftigen und nachhaltigen Einsatz von variablen Lohnbestandteilen als Teil eines ausgewogenen Vergütungssystems. Sie unterstützen deshalb den in den Eckwerten des Bundesrates zur Bankenstabilität vorgesehenen Ansatz, die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an Vergütungssysteme zu stärken. Ein generelles Verbot variabler Lohnbestandteile für systemrelevante Banken lehnen sie jedoch ab.

Variable Lohnbestandteile sind in vielen Branchen üblich. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Boni mit potenziellen Fehlanreizen und einer echten Gewinnbeteiligung. Bei einer Gewinnbeteiligung steigt die variable Vergütung in guten Geschäftsjahren und sinkt oder entfällt in Jahren mit schlechten Ergebnissen. So können Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens teilhaben, und es entstehen sinnvolle Anreize. Zugleich ermöglicht ein solches System, dass Unternehmen in schwierigen Jahren ihre Personalkosten senken können, indem nur die Fixlöhne ausbezahlt werden. Richtig ausgestaltete variable Vergütungssysteme haben somit positive Effekte.

Erläuterungen zum Geschäft

21.3909 Motion Birrer-Hirmer

Die Motion wurde im Jahr 2021 eingereicht, als Reaktion auf die hohen Verluste der Credit Suisse im Zusammenhang mit den Geschäften mit Greensill und Archegos. Sie verlangt, dass systemrelevante Banken keine Bonuszahlungen an das oberste Organ und an für die Geschäftsführung verantwortliche Personen leisten dürfen.

Stand des Geschäfts

Das Geschäft wurde am 2. Mai 2023 zuletzt im Parlament behandelt. Damals stimmte der Nationalrat als Erstrat für die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragte zuvor deren Ablehnung. In ihrer Sitzung vom 26./27. Januar 2026 hat sich nun die Rechtskommission des Ständerats mit der Motion befasst. Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten zur Bankenregulierung beantragt sie ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen.