SNB-Liquiditätsdispositiv – Gesetzliche Regelung
Positionspapier «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS)
Positionspapier «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS)
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) baut ihr Liquiditätsdispositiv kontinuierlich aus, mit dem Ziel, die Liquidität im Schweizer Finanzsystem sicherzustellen. Seit 2004 stellt sie den systemrelevanten Banken die «Emergency Liquidity Assistance» (ELA) zur Verfügung. 2023 kam mit der «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS) ein zusätzliches Instrument für alle nicht-systemrelevanten Institute hinzu. Die Teilnahme am LGHS erfordert jedoch aufwändige und kostenintensive Vorbereitungsarbeiten aller involvierten Parteien, weshalb die Umsetzung nur schleppend voranschreitet. Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB kann das Projekt stark beschleunigen und die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes rasch weiter stärken.
- Das SNB-Liquiditätsdispositiv ist sinnvoll und wird von den Kantonalbanken begrüsst.
- Die für eine Teilnahme am LGHS-Programm notwendigen Vorarbeiten sind für die Banken und die anderen involvierten Parteien sehr zeit- und kostenintensiv, weshalb die Kantonalbanken bei der Übertragung von Sicherheiten Anpassungsbedarf sehen.
- Eine gesetzliche Regelung zur vereinfachten Übertragung von Sicherheiten an die SNB ermöglicht eine schnellere und günstigere Umsetzung. Dadurch wird die Finanzstabilität des Schweizer Finanzplatzes unmittelbar und nachhaltig gestärkt.
Vorbereitungsarbeiten der Banken
Um am LGHS-Programm teilnehmen zu können, müssen die Banken und andere involvierte Parteien diverse Vorbereitungsarbeiten leisten. Diese sind einerseits zeitaufwändig und verursachen andererseits erhebliche Kosten:
- Kreditverträge mit Übertragungsklauseln ergänzen: Für einen Gläubigerwechsel von der kreditgebenden Bank zur SNB ist eine sogenannte Übertragungsklausel in jedem einzelnen Kreditvertrag erforderlich. Das bedeutet, dass sämtliche für das LGHS-Programm vorgesehenen Kreditverträge angepasst und von der Kundschaft neu unterzeichnet werden müssen. Die Banken können dabei entweder alle Verträge im Rahmen eines Grossprojekts gleichzeitig ändern oder die Anpassung schrittweise im Zuge der ordentlichen Vertragserneuerung über mehrere Jahre vornehmen. Letzteres Vorgehen wird bevorzugt, da Vertragsänderungen während der Laufzeit bei der Kundschaft Aufwand verursachen sowie Verunsicherungen auslösen können und damit eine vorgängige Aufklärung nötig wird. Eine gesetzliche Regelung schafft hier generell Klarheit, indem sie festhält, dass die Sicherheiten ausschliesslich zur Inanspruchnahme von Liquidität an die SNB übertragen werden dürfen.
- Digitalisierung oder Drittverwahrung der Schuldbriefe: Um Papierschuldbriefe für LGHS nutzen zu können, müssen diese zuerst «digitalisiert» – also in sogenannte Registerschuldbriefe umgewandelt – werden. In diesem Prozess sind mehrere Parteien beteiligt, neben der Kundschaft und der Bank auch die jeweiligen Grundbuchämter. Dadurch ergeben sich kantonal unterschiedliche Prozesse und Gebühren. Für die Banken ist die damit zusammenhängende Koordination schwierig zu bewerkstelligen, sehr aufwändig und mit erheblichen Kosten verbunden. Zur Überbrückung dieses Problems plant die SNB zurzeit eine vorübergehende Zulassung von Papierschuldbriefen als Sicherheiten, aber nur, wenn diese ständig physisch im Tresor der SIX SIS in Olten gelagert und verwaltet werden. Diese Lösung kann für einzelne Banken eine Erleichterung bedeuten. Mittelfristig müssen jedoch alle Papierschuldbriefe digitalisiert werden.
Pflicht zur Vorbereitung von Sicherheiten für das LGHS-Programm
Gemäss dem Bericht «Bankenstabilität» (vgl. Kapitel 10.4.2) und den am 6. Juni 2025 publizierten Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes prüft der Bundesrat die Einführung einer regulatorischen Verpflichtung für Banken, Sicherheiten zur Gewährung von Liquiditätshilfe vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund ist eine Vereinfachung der derzeitigen Teilnahmevoraussetzungen umso naheliegender – nicht zuletzt, weil der Bundesrat selbst im Bericht betont, dass ein gutes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen gewährleistet sein muss.
Fazit
Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten hebt das Erfordernis einer Übertragungsklausel in Kreditverträgen auf. Dadurch können Banken deutlich schneller am Liquiditätsprogramm der SNB teilnehmen. Zudem stehen damit im Krisenfall sämtliche verfügbaren Schuldbriefe zur Inanspruchnahme von Liquiditätshilfe bereit. Dies erhöht den Liquiditätsgehalt wesentlich und stärkt die Finanzstabilität unmittelbar und nachhaltig. Schliesslich wird mit dieser einheitlichen Regelung für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen.