SNB-Liquiditätsdispositiv – Gesetzliche Regelung

Positionspapier «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS)

Positionspapier «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS)

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) baut ihr Liquiditätsdispositiv kontinuierlich aus, mit dem Ziel, die Liquidität im Schweizer Finanzsystem sicherzustellen. Seit 2004 stellt sie den systemrelevanten Banken die «Emergency Liquidity Assistance» (ELA) zur Verfügung. 2023 kam mit der «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS) ein zusätzliches Instrument für alle nicht-systemrelevanten Institute hinzu. Die Teilnahme am LGHS erfordert jedoch aufwändige und kostenintensive Vorbereitungsarbeiten aller involvierten Parteien, weshalb die Umsetzung nur schleppend voranschreitet. Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB kann das Projekt stark beschleunigen und die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes rasch weiter stärken.

Vorbereitungsarbeiten der Banken 

Um am LGHS-Programm teilnehmen zu können, müssen die Banken und andere involvierte Parteien diverse Vorbereitungsarbeiten leisten. Diese sind einerseits zeitaufwändig und verursachen andererseits erhebliche Kosten:

Pflicht zur Vorbereitung von Sicherheiten für das LGHS-Programm

Gemäss dem Bericht «Bankenstabilität» (vgl. Kapitel 10.4.2) und den am 6. Juni 2025 publizierten Eckwerten zur Änderung des Bankengesetzes prüft der Bundesrat die Einführung einer regulatorischen Verpflichtung für Banken, Sicherheiten zur Gewährung von Liquiditätshilfe vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund ist eine Vereinfachung der derzeitigen Teilnahmevoraussetzungen umso naheliegender – nicht zuletzt, weil der Bundesrat selbst im Bericht betont, dass ein gutes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen gewährleistet sein muss. 

Fazit 

Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten hebt das Erfordernis einer Übertragungsklausel in Kreditverträgen auf. Dadurch können Banken deutlich schneller am Liquiditätsprogramm der SNB teilnehmen. Zudem stehen damit im Krisenfall sämtliche verfügbaren Schuldbriefe zur Inanspruchnahme von Liquiditätshilfe bereit. Dies erhöht den Liquiditätsgehalt wesentlich und stärkt die Finanzstabilität unmittelbar und nachhaltig. Schliesslich wird mit dieser einheitlichen Regelung für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen.