«Bankenstabilität»: Der Bundesrat schiesst am Ziel vorbei
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet. Erklärtes Ziel ist die Verbesserung des Too-Big-to-Fail-Dispositivs. Damit stünden in erster Linie die global-systemrelevanten Banken im Fokus.
Das am 12. August veröffentlichte Massnahmenpaket geht mit Blick auf diese Zielsetzung jedoch deutlich zu weit. Es sieht weitgehende zusätzliche regulatorische Verschärfungen für Institute vor, die weder Ursache noch Treiber der Credit-Suisse-Krise waren. Die Krise einer einzelnen Bank rechtfertigt keine pauschalen Verschärfungen für den gesamten Bankensektor. Eine undifferenzierte und übermässige Regulierung schwächt die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, verursacht zusätzliche Kosten und belastet letztlich Unternehmen und Bevölkerung.
Die Kantonalbanken werden die Vernehmlassungsvorlage im Folgenden eingehend analysieren und sich aktiv in den politischen Prozess einbringen. Zentral ist, dass jede zusätzliche Regulierung einen klar nachweisbaren Beitrag zur Stärkung des Too-Big-to-Fail-Dispositivs leistet.