Banche Cantonali
23 dicembre 2024

Vernehmlassung zur Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgeset-zes (FINMAG)

Ultimo aggiornamento:  23 dicembre 2024

Dabei ist insbesondere der Artikel 42c relevant, welcher den schweizerischen Finanzdienstleistern ermöglicht, ausserhalb formeller Verfahren niederschwellige Informationen an ausländische Behörden oder andere «Stellen» zu übermitteln. Solche Informationsflüsse haben i.d.R. zeitnah zu erfolgen, weshalb ein vorgängiger Einbezug von oder gar eine vorgängige Bewilligung der FINMA gemäss Absatz 3 nicht sinnvoll erscheint. Eine gleichzeitige Notifikation hingegen ist praktikabel und zielführend.