Stellungnahme des VSKB zur Anhörung zum FINMA-Rundschreiben «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV»
Die Kantonalbanken sind der Ansicht, dass ein Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV weder sinnvoll noch nötig ist. Das Gesetz wurde bewusst prinzipien- und risikobasiert verfasst. Weitergehende Ausführungen zur Umsetzung des FIDLEG bringen keinen Mehrwert.
Die FINMA hat am 15. Mai 2024 eine Anhörung zum Entwurf eines Rundschreibens zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV eröffnet. Die Kantonalbanken sind der Ansicht, dass ein Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV weder sinnvoll noch nötig ist. Das Gesetz wurde bewusst prinzipien- und risikobasiert verfasst. Weitergehende Ausführungen zur Umsetzung des FIDLEG bringen keinen Mehrwert. Sachgerechter wäre es, wenn die FINMA mit den beaufsichtigten Instituten, bei welchen eine ungenügende Umsetzung der Richtlinien besteht, punktuell das Gespräch sucht.