Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG): Gleiche Regeln für neue Technologien?
Mit der Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) reagieren Bundesrat und Gesetzgeber auf den technologischen Wandel und die zunehmende Verbreitung digitaler Geschäftsmodelle für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz. Oliver Buschan, Direktor des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken, spricht im Interview über die Revision sowie die Rolle des Finanzplatzes Schweiz.
Im Fokus
Oliver Buschan
Direktor
Verband Schweizerischer Kantonalbanken
Um was geht es bei der FINIG-Revision und welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber?
Die FINIG-Revision ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Finanzmarktrechts. Ein zentrales Element ist die Weiterentwicklung der bisherigen Fintech-Bewilligung und die Schaffung eines kohärenteren regulatorischen Rahmens für neue Formen von Finanzdienstleistungen. Gemäss dem erläuternden Bericht des EFD vom 22. Oktober 2025 ist das Ziel der Vorlage, die Rahmenbedingungen zu verbessern sowie innovative Finanztechnologien geordnet in das bestehende Finanzsystem zu integrieren. Gleichzeitig sollen insbesondere Risiken für Finanzstabilität und Integrität begrenzt sowie der Anleger- und Kundenschutz gestärkt werden. Konkret wird das revidierte Finanzmarktrecht zwei neue Bewilligungskategorien vorsehen: Zahlungsmittel- sowie Krypto-Institute.
Was hat zu dieser Revision geführt?
Auslöser waren insbesondere technologische und strukturelle Entwicklungen im Finanzmarkt der letzten Jahre. Digitale Geschäftsmodelle haben sich weiterentwickelt, und insbesondere Kryptowerte werden heute nicht mehr vorwiegend als spekulative Instrumente genutzt. Sie finden zunehmend Anwendung in Zahlungs-, Abwicklungs- und Verwahrungsprozessen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Februar 2022 im Rahmen seines Digital-Finance-Berichts eine Überprüfung des bestehenden Schweizer Rechtsrahmens in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung des Rechtsrahmens hat regulatorischen Handlungsbedarf insbesondere bei der Regulierung von Stablecoins und weiteren Kryptowerten aufgezeigt. Die Revision ist also Ausdruck davon, den regulatorischen Rahmen an neue Realitäten anzupassen und dabei Innovation, Stabilität und Vertrauen ausgewogen zu berücksichtigen.
Welche Punkte gibt es dabei aus Sicht der Kantonalbanken zu beachten?
Aus einer übergeordneten Perspektive ist in erster Linie eine sorgfältige Auslegeordnung zentral. Denn mit der vorliegenden Revision können sehr viele verschiedenartige Finanzkonstrukte mit unterschiedlichen Zielsetzungen entstehen. Diese Vielfalt ist grundsätzlich positiv, benötigt aber eine vertiefte Analyse. Dabei stehen zwei Aspekte im Zentrum: Erstens die hinreichende Begrenzung potenzieller Systemrisiken – einschliesslich der Sicherstellung, dass geldpolitische Ziele weiterhin durchsetzbar bleiben. Zweitens die Integrität des Schweizer Finanzmarktes insgesamt. Zudem muss auch klar zwischen privaten Initiativen mit primär kommerzieller Ausrichtung und Gemeinschaftswerken mit Infrastrukturcharakter unterschieden werden. Beispielsweise können Stablecoins sehr unterschiedlich und damit unterschiedlich stabil daherkommen, und dabei besteht ein grundsätzliches Dilemma: Je stabiler ein Stablecoin ist, desto mehr nimmt er die Gestalt echten Geldes an und kann so für viele Anwendungen als «echter Schweizerfranken» genutzt werden, aber desto weniger ist der Stablecoin für eine Emittentin kommerziell attraktiv. Möglicherweise muss hier über mehrere Ausprägungen nachgedacht werden, denn diese können ganz verschiedene Auswirkungen haben und Erfordernisse generieren. Auch deshalb fordern wir die erwähnte Auslegeordnung; nur so lässt sich verantwortungsvoll beurteilen, welche Entwicklungen den übergeordneten volkswirtschaftlichen Interessen und den strategischen Zielen des Schweizer Finanzplatzes dienlich sind.
Wo sehen Sie weiteren Anpassungsbedarf bei der Vorlage?
Ich möchte hier die beiden wichtigsten hervorheben. Erstens ist es zentral, dass keine ungleichen Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Banken unterstehen aufgrund ihres Geschäftsmodells bereits heute dem umfassendsten Regulierungsrahmen und stehen zuoberst in der sogenannten Bewilligungskaskade. Die in der Revision vorgesehene Pflicht, für den Betrieb eines Zahlungsmittelinstituts eine Tochtergesellschaft als eigene Bewilligungsträgerin zu gründen, unterläuft diese etablierte Ordnung und führt zu einer unnötigen zusätzlichen Belastung jener Akteure, die schon heute den strengsten Anforderungen unterliegen.
Zweitens ist zentral, dass keine Schattenzahlungssysteme entstehen. Deshalb müssen zum Beispiel von Banken emittierte Stablecoins technologieneutral zugelassen und in die Bilanz integrierbar ausgestaltet werden.
Wie beurteilen Sie die Rolle des Schweizer Finanzplatzes in diesem Bereich?
Banken stellen bereits heute hocheffiziente Zahlungsmittel zur Verfügung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und der Volkswirtschaft als Ganzes. Gleichzeitig investieren sie in die Weiterentwicklung ihrer Angebote. Dazu gehören auch neue, auf Blockchain-Technologie basierende Zahlungs- und Abwicklungslösungen. Aus Sicht der Kantonalbanken ist es wichtig, dass solche Innovationen in einen strategisch durchdachten regulatorischen Rahmen eingebettet werden, der die Integrität des Finanzplatzes wahrt und die Systemrisiken hinreichend begrenzt.