Verband Schweizerischer Kantonalbanken
2. September 2026
Im Fokus Sessionsradar

TBTF-Paket – Der Bundesrat schiesst am Ziel vorbei

Letztes Update:  2. September 2026

Der Bundesrat hat das Paket zur Bankenstabilität in die Vernehmlassung geschickt. Mit diesem will der Bundesrat das Too-Big-to-Fail-Dispositiv stärken und Lehren aus der Credit-Suisse-Krise ziehen. Im Fokus stünden damit die global systemrelevanten Banken. Mit Blick auf diese Zielsetzung geht das Paket jedoch deutlich zu weit und erfasst auch Institute, die weder Ursache noch Treiber der Krise waren. Für die Kantonalbanken ist deshalb klar: Die Krise einer einzelnen Bank rechtfertigt keine pauschalen Verschärfungen für den gesamten Bankensektor.

Im Fokus

Michele Vono
Vizedirektor | Leiter Public Affairs und Regulierung
Verband Schweizerischer Kantonalbanken

Die Krise der Credit Suisse hat Schwächen im schweizerischen Too-Big-to-Fail-Dispositiv (TBTF) offengelegt. Es ist deshalb richtig, die Ereignisse aufzuarbeiten und dort nachzubessern, wo die bestehenden Instrumente nicht ausgereicht haben. Wichtig ist, dass zusätzliche Massnahmen einen klar nachweisbaren Beitrag zur Stärkung des TBTF-Dispositivs leisten, die tatsächlichen Ursachen adressieren und den unterschiedlichen Risikoprofilen der Institute Rechnung tragen.

Aus einer TBTF-Vorlage wird eine FINMA-Vorlage

Mit der Vorlage schiesst der Bundesrat an diesem Ziel aber vorbei. Die FINMA verfügt bereits heute über starke Aufsichts- und Sanktionsinstrumente wie Berufsverbote, Gewinneinziehungen und den Entzug von Bewilligungen. Ein gewisses Repertoire ist für eine wirksame Aufsicht auch notwendig und richtig. Mit dem vorliegenden Paket soll dieses jedoch deutlich ausgebaut werden. Allein im Bereich der Aufsicht sind rund zwölf Massnahmen vorgesehen, welche die Kompetenzen der FINMA erweitern würden. Im Fokus stehen dabei alle Finanzinstitute. Die Vorlage geht deshalb deutlich über eine gezielte Stärkung des TBTF-Dispositivs hinaus. Es entsteht der Eindruck, dass mit der aktuellen Vorlage nahezu sämtliche Wünsche der FINMA aufgenommen wurden. Dies ist umso bemerkenswerter, als bereits die Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in ihrem Bericht festhielt, dass die FINMA die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgeschöpft hat. Aus Sicht der Kantonalbanken sind insbesondere das Verantwortlichkeitsregime und die neue Bussenkompetenz als besonders kritisch hervorzuheben.

Das neue Verantwortlichkeitsregime verkennt die Realität

Gemäss Vorlage soll das Verantwortlichkeitsregime nur für Banken mit einer komplexen Organisationsstruktur eingeführt werden. Als komplex gelten Institute mit mehr als 250 Vollzeitäquivalenten. Damit würden 19 der 24 Kantonalbanken erfasst – darunter auch Institute der Aufsichtskategorie 4 wie etwa die Schaffhauser Kantonalbank. Gerade das klassische Retailbanking, das Kerngeschäft der meisten Kantonalbanken, ist zwar personalintensiv, weist aber ein deutlich geringeres Risikoprofil auf als die komplexen Geschäftsmodelle international tätiger Grossbanken. Aus Sicht der Kantonalbanken wird die vorgesehene Ausgestaltung dem Anspruch des Bundesrates, die Vorlage proportional auszugestalten, deshalb nicht gerecht. 

Eine Bussenkompetenz würde das Grundprinzip der Gewaltenteilung aushöhlen

Zudem geht die vorgesehene Bussenkompetenz aus Sicht der Kantonalbanken zu weit. Die FINMA soll Bussen von bis zu zehn Prozent des durchschnittlichen jährlichen Betriebsertrags der letzten drei Geschäftsjahre verhängen können. Damit würde eine bereits heute rechtsstaatlich problematische Situation mit einer Behörde, die gleichzeitig beaufsichtigt, reguliert und sanktioniert, weiter verschärft. Da die FINMA schon jetzt über das Eidgenössische Finanzdepartement Strafanzeige erstatten kann, ist eine solche Ausweitung ihrer Kompetenzen zur Stärkung des TBTF-Dispositivs nicht hinreichend ausgewiesen.

Pragmatische Lösungen bei der Liquiditätsvorsorge

Eine der wichtigsten Lehren aus der Aufarbeitung der CS-Krise betrifft die Liquiditätsversorgung der Banken in Notfallsituationen. Die Kantonalbanken unterstützen ausdrücklich, dass der Zugang zu Liquidität der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gegen Sicherheiten verbessert werden soll. Die vorgesehene gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB gewährleistet dabei, dass Banken im Krisenfall rasch Liquidität erhalten können. Damit wird die Umsetzung des neuen Liquiditätsdispositivs der SNB wirksam vorangetrieben und die Finanzstabilität in der Schweiz weiter gestärkt. Auch die Überführung des Public Liquidity Backstop in das ordentliche Recht wird von den Kantonalbanken unterstützt. Entscheidend ist, dass kantonale Staatsgarantien bei allfälligen Abgeltungspauschalen, wie in der Vorlage vorgesehen, angemessen berücksichtigt werden, da sie das Ausfallrisiko des Bundes deutlich mindern.