Ein Jahr Basel-III-Final - Was hat sich für Kantonalbanken und ihre Kundschaft verändert?
Am 1. Januar 2025 sind die finalen Basel-III-Bestimmungen in Kraft getreten, welche die Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität im Bankensektor regeln. Stefan Liebich, stellvertretender Direktionspräsident und Bereichsleiter Finanzen & Risiko bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB), zieht im Interview eine erste Bilanz und erläutert die Auswirkungen der neuen Regeln.
Im Fokus
Stefan Liebich
Stv. Direktionspräsident | Bereichsleiter Finanzen & Risiko
Aargauische Kantonalbank
Welche Herausforderungen gab es bei der Umsetzung der finalen Basler Bestimmungen?
Stefan Liebich: Das letzte Basel-III-Paket sollte die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems erhöhen und die Vergleichbarkeit zwischen Banken verbessern – unter anderem durch präzisere Eigenmittelvorgaben, höhere Liquiditätsanforderungen und eine transparentere Berichterstattung.
Die Umsetzung dieser klar unterstützten Ziele war wohl nicht nur für die AKB anspruchsvoll. Zum einen verlangte die gestiegene Komplexität des Regelwerks ein projektorientiertes Vorgehen mit teils erheblichen Anpassungen von internen Prozessen und IT-Systemen. Zum anderen wirken sich die neuen Vorschriften direkt auf das Kundengeschäft aus und erhöhen den Beratungsbedarf.
Wie beurteilen Sie das Verhältnis von Aufwand und Nutzen?
Bereits vor Umsetzung der finalen Basel-III-Bestimmungen verfügte die AKB über eine konservative Geschäftspolitik und solide Kapitalquoten. Entsprechend fällt unsere Bewertung differenziert aus:
Die Einführung der neuen Vorgaben war mit einem erheblichen Ressourceneinsatz verbunden, während der direkte Nutzen aufgrund unseres robusten Risikoprofils begrenzt ist. Langfristig führen die erhöhten regulatorischen Anforderungen zu höheren Kosten in IT, Prozessen und Personal, während die Komplexität trotz Automatisierung hoch und dadurch fehleranfällig bleibt. Zudem entstehen potenzielle Wettbewerbsnachteile gegenüber weniger streng regulierten Instituten.
Dazu kommt, dass Banken in manchen Bereichen mehr Eigenmittel unterlegen müssen, was zu höheren Kreditkosten oder zu weniger Finanzierungen führt. Letzteres bedeutet unter anderem, dass Banken tendenziell weniger neue und bestehende Miethäuser finanzieren. Dies führt in der langen Frist zu höheren Mieten, was volkswirtschaftlich unerwünscht ist.
Man hört vermehrt, dass Banken gewisse Kredite nicht mehr finanzieren. Wurden Banken aufgrund von Basel-III-Final vorsichtiger bei der Kreditvergabe oder existiert gar eine Kreditklemme?
Wir sehen aktuell keine Kreditklemme, also keine systemische Unterversorgung mit Krediten. Allerdings beobachten wir eine zunehmende Selektivität im Kreditmarkt. Die Ursachen liegen dabei vor allem im aktuellen Umfeld mit dem tiefen Zinsniveau, den wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten sowie veränderten Refinanzierungsbedingungen. Dass Banken «gewisse Kredite nicht mehr vergeben», hat hauptsächlich mit der Fokussierung auf Kernsegmente und einer vorsichtigeren Risikopolitik in einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld zu tun.
Hat Basel-III-Final Auswirkungen auf bestimmte Hypotheken wie beispielsweise Miethäuser?
Ja. Bei der Finanzierung von Miethäusern steigen die Risikogewichte im Standardansatz ab einer Belehnung über 60% sprunghaft an, was zu höheren Eigenkapitalanforderungen für die Banken führt. Diese zusätzlichen Kapitalkosten werden meist über höhere Preise an die Kundschaft weitergegeben. Dadurch sinkt die Attraktivität von Investitionen in Miethäuser und es kann zu steigenden Mietpreisen kommen. Die Bankenregulierung hat hier also einen direkten Einfluss auf den Wohnungsmarkt.
Und wie sieht es bei den Firmenkrediten aus?
Im klassischen KMU-Geschäft bleiben die Risikogewichte weitgehend unverändert, weshalb der Zugang zu Krediten für die regionale Wirtschaft gut bleibt. Banken kürzen allerdings vermehrt vereinbarte, aber noch nicht genutzte Kredite, weil neu auch solche Kreditzusagen mit Eigenmitteln unterlegt werden müssen. Künftig werden Unternehmen deshalb häufiger Gebühren für die blosse Bereitstellung des Kredits bezahlen müssen, auch wenn sie ihn nicht ausschöpfen.
Was möchte die AKB der Politik für die weitere Auseinandersetzung mit der Bankenregulierung mitgeben?
Als Kantonalbank mit lokaler Verankerung sowie vorsichtigem und transparentem Geschäftsgebaren setzen wir uns für eine differenzierte Regulierung ein, die proportional ist und das Geschäftsmodell berücksichtigt. Ziel muss ein weiterhin einfacher Zugang zu Bankdienstleistungen sein. Neue Regeln sollen wettbewerbsneutral und ohne übermässige Komplexität ausgestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund stehen wir beispielsweise einem neuen Verantwortlichkeitsregime – wie vom Bundesrat angedacht – kritisch gegenüber. Die bestehenden Anforderungen – wie Gewährs- und Organisationsvorgaben, Corporate-Governance-Richtlinien, Risikomanagement sowie interne Kontrollmechanismen – setzen wir konsequent um. Weitergehende Regeln hätten damit aus heutiger Sicht wenig Nutzen, verursachen aber viel Aufwand.
Die vorwiegend prinzipienbasierte Regulierung hingegen erachten wir als zielführend, da sie eine vorsichtige Risikokultur, wie die der AKB, unterstützt. Regelbasierte Rahmenbedingungen würden Innovationskraft und Risikosensitivität einschränken und zu negativen Auswirkungen für die Banken und ihre Kundinnen und Kunden führen.