Verband Schweizerischer Kantonalbanken
21. August 2024
Eigenmittel und Liquidität

Stellungnahme zur Praxisänderung betreffend Verwaltungsleistungen für kollektive Kapitalanlagen sowie Praxisanpassungen betreffend L-QIF

Letztes Update:  21. August 2024

Die Kantonalbanken lehnen die Anpassungen ab, da sie massive Verschärfungen bedeuten und dem Willen des Gesetzgebers widersprechen.

Der vorgeschlagene Entwurf stellt eine massive Praxisverschärfung im Bereich der Verwaltungsleistungen für kollektive Kapitalanlagen dar. Die Praxisänderung ist unseres Erachtens nicht gerechtfertigt und widerspricht dem expliziten Willen des Gesetzgebers. Wir lehnen die Anpassungen entsprechend ab.

Die Anliegen der Kantonalbanken sind auch in die Stellungnahme der Schweizerischen

Bankiervereinigung (SBVg) wie auch der Stellungnahme der Asset Management Association Switzerland (AMAS) eingeflossen. Wir unterstützen daher die in den erwähnten beiden Eingaben formulierten Anliegen und Forderungen.

Die folgenden Punkte möchten wir herausstreichen: 

Die ausführlichen Erläuterungen zu obigen Punkten können Sie der Stellungnahme entnehmen.