Stellungnahme zur Praxisänderung betreffend Verwaltungsleistungen für kollektive Kapitalanlagen sowie Praxisanpassungen betreffend L-QIF
Die Kantonalbanken lehnen die Anpassungen ab, da sie massive Verschärfungen bedeuten und dem Willen des Gesetzgebers widersprechen.
Der vorgeschlagene Entwurf stellt eine massive Praxisverschärfung im Bereich der Verwaltungsleistungen für kollektive Kapitalanlagen dar. Die Praxisänderung ist unseres Erachtens nicht gerechtfertigt und widerspricht dem expliziten Willen des Gesetzgebers. Wir lehnen die Anpassungen entsprechend ab.
Die Anliegen der Kantonalbanken sind auch in die Stellungnahme der Schweizerischen
Bankiervereinigung (SBVg) wie auch der Stellungnahme der Asset Management Association Switzerland (AMAS) eingeflossen. Wir unterstützen daher die in den erwähnten beiden Eingaben formulierten Anliegen und Forderungen.
Die folgenden Punkte möchten wir herausstreichen:
- Es gibt aktuell keine anstehende Gesetzesänderung und keine Urteile oder Verwaltungsgerichtsentscheide, die eine Praxisänderung rechtfertigen würden.
- Eine materielle Änderung würde einen Standortnachteil gegenüber der Europäischen Union (EU) bedeuten.
Die ausführlichen Erläuterungen zu obigen Punkten können Sie der Stellungnahme entnehmen.