Ziele der TBTF-Gesetzgebung anpassen
Nummer: 24.4525 et 24.4529
Motion der Parlamentarischen Untersuchungskommission
Im Ständerat am Montag, 10. März 2025 und
im Nationalrat am Dienstag, 18. März 2025.
Position der Kantonalbanken
Die Kantonalbanken sind für die Annahme der Motion. Sie gehen davon aus, dass die Anpassungen risikobasiert ausgelegt werden und primär die internationale Verflechtung der G-SIB (global systemrelevante Banken) im Fokus haben. Denn die TBTF-Regulierung muss den Besonderheiten und Risiken der verschiedenen Geschäftsmodellen angemessen Rechnung tragen. Bei den Inlandbanken basiert die Systemrelevanz auf dem inländischen Markt und liegt primär im Bereich des Zahlungsverkehrs. Das Risiko für das internationale Finanzsystem ist somit deutlich tiefer und kann kaum zu einer Notsituation wie im Fall CS führen.
Erläuterungen zum Geschäft
24.4525 und 24.4529 Motion der Parlamentarischen Untersuchungskommission
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung aufgrund der Erkenntnisse aus der CS-Krise einen Entwurf zu Anpassungen am Zweckartikel der TBTF-Regulierung (Art. 7 Abs. 2 BankG) vorzulegen. Die Ziele der TBTF-Gesetzgebung sollen nebst dem Schutz des schweizerischen Finanzsystems auch die Umsetzbarkeit im internationalen Verhältnis sowie die Vermeidung der Auslösung einer internationalen Finanzkrise beinhalten. Denn wie der CS-Fall gezeigt hat, erfordert die Bewältigung einer Krise bei einer G-SIB die Koordination mit ausländischen Aufsichtsbehörden.
Stand des Geschäfts
Die beiden gleichlautenden Geschäfte werden in der Frühjahrssession sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat behandelt. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen im Rahmen der Arbeiten am Massnahmenpaket zum Bericht zur Bankenstabilität aufzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Motion daher zur Annahme.