Variable Vergütungen im Bankenwesen
Nummer: 24.4535, 24.4541, 23.3452
24.4535 und 24.4541 Postulat Parlamentarische Untersuchungskommission: «Falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIBs vermeiden»
Im Ständerat am Montag, 10. März 2025 (24.4535)
Im Nationalrat, am Dienstag, 18. März 2025 (24.4541)
23.3452 Motion von Jakob Stark (SVP): «Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen»
Im Ständerat am Montag, 10. März 2025
Position der Kantonalbanken
Die Kantonalbanken stehen für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit variablen Vergütungen ein. Ein generelles Verbot lehnen sie ab. Sie begrüssen daher das PUK-Postulat (24.4535 / 24.4541) zur Überprüfung von falschen Anreizen im Vergütungssystem. Die Kantonalbanken schlagen vor, massgebende Grundsätze des FINMA-Rundschreibens 2010/1 «Vergütungssysteme» auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe anzuheben. Dadurch werden die Eingriffsmöglichkeit und Durchsetzungskraft der Aufsicht gestärkt. So sieht beispielsweise Grundsatz 5 vor, dass sich variable Vergütungen am langfristigen wirtschaftlichen Erfolg des Finanzinstituts orientieren müssen, während Grundsatz 7 variable Vergütungsbestandteile mit der zukünftigen Risiko- und Leistungsentwicklung verbindet. Eine strikte Begrenzung der Gesamtvergütung im Bankensektor ist nicht zielführend. Die Kantonalbanken lehnen daher die Forderungen der Motion Stark (23.3452) ab, analog dem Bundesrat.
Erläuterungen zum Geschäft
24.4535 und 24.4541
Postulat Parlamentarische Untersuchungskommission
23.3452 Motion von Jakob Stark (SVP)
Die Motion Stark, welche vor der Veröffentlichung des PUK-Berichtes eingebracht wurde, fordert eine Begrenzung der Gesamtvergütung im Bankensektor. Der jährlich zu zahlende Vergütungsbetrag darf 3 bis 5 Millionen Franken nicht übersteigen. Der Bundesrat wie auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beantragen die Ablehnung der Motion.
Stattdessen fordert das PUK-Postulat den Bundesrat auf, Massnahmen zu prüfen, die verhindern, dass die Vergütungssysteme und die Ausschüttungen der SIBs falsche Anreize setzen. Das Anliegen ist Teil des Massnahmenpakets vom Bundesrat basierend auf dem Bericht zur Bankenstabilität. Der Bundesrat beantragt das Postulat daher zur Annahme.
Stand des Geschäfts
Die Motion Stark wurde am 11. April 2023, vor der Veröffentlichung des PUK-Berichtes im Ständerat eingereicht. Der Bundesrat und die WAK-S beantragen die Ablehnung der Motion.
Das Postulat der PUK wurde im Dezember 2024 im National- und Ständerat von der Kommission eingereicht. Der Bundesrat begrüsst das Postulat. Als Nächstes wird das Geschäft im Ständerat am Montag, 10. März 2025, und danach im Nationalrat, am Dienstag, 18. März 2025, behandelt.