Verband Schweizerischer Kantonalbanken
30. November 2023
Im Fokus Sessionsradar

Liquiditätshilfe der SNB ganzheitlich betrachten und anpassen

Letztes Update:  30.11.2023

Der Public Liquidity Backstop (PLB) stellt das bereit, was bei der Credit-Suisse-Krise nötig geworden war: Liquiditätshilfe für eine solvente Bank, die sich mit einem Bank Run konfrontiert sieht, und nicht mehr genügend eigene Sicherheiten für die ordentliche Liquiditätshilfe der SNB hat. Die Kantonalbanken unterstützen die Einführung des PLB in das ordentliche Recht. Es braucht aber zusätzlich einen Blick aufs Ganze.

Im Fokus
HPH kravatte

Hanspeter Hess 

Direktor
Verband Schweizerischer Kantonalbanken

Eigentlich war alles vorbereitet: Der Bundesrat hatte im März 2022 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (Public Liquidity Backstop, PLB) vorzubereiten. Finanzplätze wie das Vereinigte Königreich, die USA, Japan oder Kanada hatten den PLB in unterschiedlicher Ausprägung bereits eingeführt. Doch dem ordentlichen Gesetzgebungsweg kam im Frühling 2023 die Krise der Credit Suisse dazwischen. Der Bund musste auf die Krise reagieren und hat per Notrecht den PLB eingeführt und unmittelbar in Kraft gesetzt.

Das soll sich nun ändern: Das per Notrecht zur Anwendung gelangte Instrument des PLB soll als Ergänzung des bisherigen Too-big-to-Fail-Dispositivs in das ordentliche Recht überführt werden. Die Kantonalbanken unterstützen diese Einführung für systemrelevante Banken.

Drei Verteidigungslinien

Das aktuelle System zur Stabilisierung des Finanzmarktes basiert auf drei Stufen. Die interne Liquiditätsreserve der Banken auf der Basis von regulatorischen Mindestanforderungen (LCR und NSFR) bildet das Fundament. Alle Schweizer Banken sind verpflichtet, über genügend Liquidität zu verfügen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachzukommen. Diese erste Verteidigungslinie soll primäre Schocks absorbieren können, ohne Beizug fremder Hilfe.

Die «Emergency Liquidity Assistance» (ELA) stellt die zweite Verteidigungslinie dar. Hier leistet die Schweizerische Nationalbank (SNB) den systemrelevanten Banken Liquiditätshilfe gegen ausreichende Sicherheiten. Diese Hilfe ist begrenzt und abhängig von den zur Verfügung stehenden Sicherheiten, welche die Banken im Tausch hinterlegen müssen. Das erst kürzlich von der SNB vorgestellte Programm für nicht-systemrelevante Banken wird «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS) genannt. Hier kann die SNB neuerdings allen Banken mit Liquiditätsengpässen liquide Mittel gegen hypothekarische Sicherheiten zur Verfügung stellen.

Erst wenn diese zwei Verteidigungslinien erschöpft sind, kommt der PLB als dritte Verteidigungslinie zur Anwendung. Die Liquidität wird dabei von der SNB ohne Verpfändung von Sicherheiten bereitgestellt. Das Ausfallrisiko übernimmt der Bund. Für die Abgeltung dieser Ausfallgarantie sieht die Vorlage eine Ex-ante-Pauschale vor. Weiter ist eine Gewährung nur möglich, wenn strikte Subsidiarität zu anderen Liquiditätsquellen gewahrt wird. Zudem werden vorgängige Anpassungen an die Vergütungspolitik der systemrelevanten Banken verlangt (Rückzahlung variable Vergütungen). Die Kantonalbanken unterstützen die vorgesehenen Auflagen. Wichtig ist, dass die kantonale Staatsgarantie – wie in der Vorlage vorgesehen – bei der Berechnung der Pauschale berücksichtigt wird. Denn eine kantonale Staatsgarantie erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Sanierung unmittelbar. Zudem beseitigt die Staatsgarantie das Risiko eines finanziellen Ausfalls für den Bund.

Liquiditätshilfe ist ausbaufähig

Einige Stimmen fordern nun, dass der PLB allen Banken zur Verfügung stehen soll. Die Kantonalbanken lehnen diese Forderung ab. Eine Ausweitung des PLB auf alle Banken ergibt aus ökonomischer Sicht keinen Sinn. Denn einerseits müssten alle anderen Banken die strengeren Vorgaben der systemrelevanten Banken erfüllen, was sich kostenmässig nicht rechnet. Andererseits ist das Schadenpotenzial für die Schweizer Volkswirtschaft nicht bei allen Bankinstituten gleich hoch.

Zielführender für kleinere und mittlere Banken ist eine Ausdehnung des Sicherheiten-Pools für das LGHS-Programm, eine Reduktion der darin vorgesehenen Abschläge («Haircuts») sowie eine Lockerung der Konzentrationslimiten der zugelassenen Hypothekarkategorien. Diese Anpassungen wären leicht umzusetzen und würden die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz weiter stärken.

Gewonnene Zeit nutzen

Ursprünglich war geplant, dass der PLB in dieser Session behandelt wird. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat aber entschieden, die Beratung zu sistieren und auf den Analysebericht des Bundesrates zu warten. Diese Zeit kann genutzt werden, um die restriktive Liquiditätshilfe-Praxis der SNB zu überprüfen. Die Politik ist nun gefordert.

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