Durchsetzungskraft der Finma bei SIBs stärken
Nummer: 24.4527 et 24.4531
Motion der Parlamentarischen Untersuchungskommission
Im Ständerat am Montag, 10. März 2025
Im Nationalrat am Dienstag, 18. März 2025.
Position der Kantonalbanken
Der PUK-Bericht hat klar ergeben, dass die FINMA im Fall CS «nicht in allen Fällen, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hat». Für die Kantonalbanken ist damit klar, dass es wichtiger wäre, die heute schon verfügbaren Kompetenzen und Instrumente konsequent einzusetzen, anstatt für die Aufsicht neue Instrumente einzuführen. Die Kantonalbanken erachten darüber hinaus eine Bussenkompetenz als kritisch, da die FINMA über ausreichend Sanktionsinstrumente verfügt (z.B. Berufsverbot, Gewinneinziehung, Bewilligungsentzug). Die Kantonalbanken lehnen die Motion daher ab.
Erläuterungen zum Geschäft
24.4527 und 24.4531 Motion der Parlamentarischen Untersuchungskommission
Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zur Stärkung der Durchsetzungskraft der FINMA bei SIBs zu prüfen. Es sind unter anderem die nachfolgenden Massnahmen zu prüfen:
a. die Einführung der Bussenkompetenz sowohl gegen SIBs als auch gegen Privatpersonen;
b. die Erweiterung des Instrumentariums der FINMA zur Frühintervention mittels zeitlich differenzierter Massnahmen;
c. die explizite Kompetenz, gegenüber einer SIB eine Kapitalplanung anzuordnen;
d. die Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen, damit die FINMA ihre an SIBs gerichteten Empfehlungen im Bereich der Bankenaufsicht grundsätzlich formell verfügt;
e. oder auch andere Massnahmen, damit die FINMA den Grossbanken auf Augenhöhe begegnen kann.
Stand des Geschäfts
Die beiden gleichlautenden Geschäfte werden in der Frühjahrssession sowohl im Nationalrat wie auch im Ständerat behandelt. Das Anliegen ist Teil des vom Bundesrat am 10. April 2024 zur Umsetzung beschlossenen Massnahmenpakets, basierend auf dem Bericht zur Bankenstabilität, weshalb er die Annahme der Motion beantragt. Wie die PUK hat auch der Bundesrat festgestellt, dass die FINMA ihren Ermessensspielraum nicht voll ausgenutzt hat.