Verband Schweizerischer Kantonalbanken
27. November 2024
24.046 Geschäft des Bundesrats Sessionsradar

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

Nummer: 24.046
Letztes Update:  27. November 2024

Geschäft des Bundesrats

Im Ständerat am Mittwoch, 18. Dezember 2024

24.046 Geschäft des Bundesrats

Position der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken begrüssen den Vorschlag des Bundesrats, das Geldwäschereidispositiv der Schweiz mit internationalen Standards zu harmonisieren. Sie unterstützen die Einführung eines Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen und erachten dieses als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Entwurf 1). Dass bei der Ausübung bestimmter Beratungstätigkeiten künftig geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten gelten sollen, ist für die Kantonalbanken zweckdienlich und sachgerecht (Entwurf 2).

Erläuterungen zum Geschäft

24.046: Geschäft des Bundesrats

Der Bundesrat möchte mit einem neuen Bundesgesetz ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter von juristischen Personen einführen. Weiter sollen neue geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten gelten. Der Bundesrat trägt dadurch den Entwicklungen in den internationalen Standards im Bereich der Transparenz und Geldwäschereiprävention Rechnung. Das Transparenzregister soll die Identifikation von wirtschaftlich Berechtigten beschleunigen und effizienter machen. Verwaltet wird das Register vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), welches die bestehende Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden nutzen soll.

Stand des Geschäfts

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat im Sommer 2024 mit betroffenen Kreisen Anhörungen zur Vorlage durchgeführt. Die RK-S hat daraufhin beschlossen, dass sie die Vorlage in zwei getrennten Entwürfen diskutieren möchte. Im Entwurf 1 wird das Transparenzregister und im Entwurf 2 die Sorgfaltspflichten für die Beratungstätigkeiten behandelt. Der Entwurf 1 wird in der Parlamentsberatung nun vorgezogen. Der Entwurf 2 muss noch von der RK-S detailberaten werden, bevor dieser dem Ständerat vorgelegt wird.