Verband Schweizerischer Kantonalbanken
24. April 2025
24.3890 Sessionsradar

Widerspruch zwischen Mitwirkungspflicht und Selbstanzeigefreiheit in FINMA-Verfahren ausräumen

Nummer: 24.3890
Letztes Update:  24. April 2025

Postulat Andreas Meier (Mitte/AG)
Im Nationalrat am Mittwoch, 7. Mai 2025

24.3890

Position der Kantonalbanken

Die Kantonalbanken unterstützen das Anliegen des Postulats. In FINMA-Verfahren gilt für die beaufsichtigten Institute und ihre Mitarbeitenden heute eine ausgedehnte Mitwirkungspflicht, welche sie zur Herausgabe von Informationen und Dokumenten verpflichten. Kommen hierbei strafrechtlich relevante Informationen ans Licht, befinden sich die Betroffenen in einem Spannungsfeld zwischen ihrer strafrechtlichen Selbstbelastungsfreiheit und der Mitwirkungspflicht des Verwaltungsverfahrens. Die Problematik ist der Politik bereits bekannt und es existieren auch Lösungsansätze dazu, welche man bisher nicht angepackt hat. Werden die Instrumentarien der FINMA künftig noch ausgedehnt, akzentuiert sich das Problem zusätzlich. Jetzt ist der Zeitpunkt, das Spannungsverhältnis im Sinne der Rechtssicherheit für die Beaufsichtigten und insbesondere den Mitarbeitenden aufzulösen.

Erläuterungen zum Geschäft

24.3890 Postulat Andreas Meier (Mitte/AG)

Nationalrat Andreas Meier verlangt in seinem Postulat einen Lösungsansatz vom Bundesrat, der das Aufeinandertreffen der verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht und der strafrechtlichen Selbstbelastungsfreiheit in FINMA-Verfahren klärt und damit Rechtssicherheit schafft. Derzeit besteht eine sich rechtlich widersprechende und unklare Situation. FINMA-Beaufsichtigte befinden sich in einem Dilemma: Sie müssen einer rechtlichen Mitwirkungspflicht laut FINMA-Verfahren nachkommen, die dazu führen kann, dass sie sich selbst strafrechtlich belasten. Dabei würde aber das im Strafprozessrecht geltende Prinzip verletzt werden, wonach niemand gehalten ist, sich selbst anzuklagen oder zu belasten. Aus Sicht des Bundesrats entsteht das geschilderte Dilemma aber bei den derzeit bestehenden FINMA-Instrumentarien nicht, da sie aus seiner Sicht nicht a priori Sanktionen mit repressiver Wirkung sind. Der Bundesrat lehnt daher das Postulat ab. Damit wird jedoch die Problematik verkannt: einerseits besteht das Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Prinzipien bereits im Stadium der Informationsbeschaffung und andererseits hat die FINMA bereits heute einen weitreichenden Massnahmenkatalog mit teils pönalem Charakter (z.B. Berufsverbot). Sollten in Zukunft pekuniäre Verwaltungssanktionen, z.B. in Form einer Bussenkompetenz der FINMA vorgesehen werden, würde sich das Ganze verschärfen.

Stand des Geschäfts

Das Postulat wurde letzten September im Nationalrat eingereicht, und der Bundesrat hat im November eine Stellungnahme formuliert. Als Nächstes wird das Geschäft im Erstrat, im Nationalrat, behandelt.