Verband Schweizerischer Kantonalbanken
30. November 2023
Position Eigenmittel und Liquidität

Schnellschüsse bei den Eigenmittelanforderungen vermeiden

Letztes Update:  30. November 2023

Positionspapier zur Erhöhung der Eigenmittelanforderungen

Position

Aufgrund der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS wurde eine politische Diskussion rund um das Thema Erhöhung der Eigenmittelanforderungen lanciert. Die Kantonalbanken können die angestossene Diskussion nachvollziehen und befürworten, dass dabei die nachfolgenden Punkte Berücksichtigung finden.

Position der Kantonalbanken


Schnellschüsse vermeiden

Nach der Finanzkrise von 2008/2009 wurden unter der Führung der Zentralbanken und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen für die Bankenbranche kontinuierlich ausgebaut. Dabei gelten die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen als sogenannte «First Line of Defense». Sie sollen die Banken stabiler und krisenresistenter machen. In der Schweiz wurden diese internationalen Empfehlungen in Abhängigkeit der Grösse der Banken zusätzlich verschärft. Derzeit sind weitere Präzisierungen und Verschärfungen der Eigenkapitalvorgaben bereits in Umsetzung (Basel III Final). Diese führen zu nochmals stärkeren Eigenmittelanforderungen, wie dies im Bericht der Expertengruppe «Bankenstabilität» bestätigt wird.

Auswirkungen einer Erhöhung der (ungewichteten) Eigenmittelquote berücksichtigen

Aufgrund der CS-Krise wird von verschiedenen Seiten eine präventive Erhöhung der Eigenmittel für Banken gefordert. Im Gutachten von Prof. Dr. Manuel Ammann «Reformbedarf in der Regulierung von Too Big to Fail Banken» wird erwähnt, dass erhöhte Eigenkapitalvorschriften dazu beitragen können, dass Banken robuster werden. Ob mit dieser zusätzlichen Verschärfung tatsächlich die erwünschte Wirkung erzielt und das Insolvenzrisiko von Banken kleiner wird, ist jedoch offen. Mehr Eigenkapital machen eine Bank grundsätzlich sicherer, führen aber auch zu höheren Kosten, die schlussendlich auf die Bankkunden überwälzt werden. Zudem können genügend Eigenmittel allein weder das Vertrauen der Einleger garantieren noch die Stabilität einer Bank gewährleisten – wie im Gutachten Ammann bestätigt wird.

LR KB D1

Seit 2019 müssen Schweizer Banken eine risikoungewichtete Eigenmittelquote (Leverage Ratio [LR]) von mindestens 3 % ausweisen. Bei den inlandorientierten systemrelevanten Banken liegen die Anforderungen zwischen 7.25 % (Leverage Ratio Going- & Gone-concern Zürcher Kantonalbank nach den Übergangsbestimmungen) und 7.375 % (Leverage Ratio Going- & Gone-concern Raiffeisen Gruppe nach den Übergangsbestimmungen). Die durchschnittliche LR-Quote der 24 Kantonalbanken beträgt per 31.12.2022 7.4 %, sie liegt somit deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Dies entspricht rund 60 Mrd. Franken an Eigenmitteln bei einer Bilanzsumme von rund 780 Mrd. Franken. Bei einer Erhöhung der Anforderungen für die LR-Quote auf beispielsweise 15 % müssten die 24 Kantonalbanken – bei Verzicht auf weiteres Wachstum und ohne einen selbstgewählten Puffer über die regulatorischen Anforderungen hinaus – ihre Eigenmittel trotz der erwähnten Übererfüllung der derzeitigen Anforderungen auf einen Schlag verdoppeln, auf rund 120 Mrd. Franken

Dazu hätten die Kantonalbanken folgende Optionen:

Es braucht eine Differenzierung der Anforderungen für die verschiedenen Banken und Geschäftsmodelle

Der Nutzen einer höheren Eigenkapitalquote muss im Kontext der daraus resultierenden Kosten betrachtet werden. Sollte es zu verschärften Eigenmittelanforderungen kommen, ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Risikolage der Banken eine deutliche Differenzierung vorzunehmen. So muss zwischen global tätigen und vernetzten Banken einerseits und primär im Inland aktiven Banken andererseits unterschieden werden. Bei primär im Inland tätigen Banken ist die Risikosituation aufgrund einer internationalen Vernetzung minimal. Entsprechend sind die Voraussetzungen für eine mögliche Abwicklung in einer Krisensituation durch eine im Vergleich zu international tätigen Banken ungleich tieferen Komplexität gegeben. Zudem müssen die Anforderungen einer Bank hinsichtlich ihrer Grösse und ihres Geschäftsmodells unterschiedlich festgelegt werden. Denn wie im Expertenbericht «Bankenstabilität» bestätigt wird, gibt es keinen Grund, kleineren Banken höhere Eigenmittelanforderungen aufzuerlegen.