Verband Schweizerischer Kantonalbanken
30. November 2023
Position Eigenmittel und Liquidität

Public Liquidity Backstop als Ergänzung des regulatorischen Instrumentariums

Letztes Update:  30. November 2023

Positionspapier Public Liquidity Backstop (PLB)

Position

Der Bundesrat hat Anfang September 2023 die Botschaft zur Einführung des Public Liquidity Backstop (PLB) für systemrelevante Banken publiziert. Die Kantonalbanken nehmen zum PLB folgende Haltung ein.

Position der Kantonalbanken


PLB als Ergänzung des bisherigen regulatorischen Instrumentariums

Mit der Einführung des Public Liquidity Backstop (PLB) wird das Schweizer Too-Big-To-Fail (TBTF)-Dispositiv an internationale Gegebenheiten angeglichen. Wichtige Finanzplätze wie das Vereinigte Königreich, die USA, die EU, Japan sowie Kanada haben den PLB in unterschiedlicher Ausprägung bereits eingeführt. Ziel des PLB ist, dass durch ein Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) mit Ausfallgarantie des Bundes das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Überlebensfähigkeit einer rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Bank erhöht und so die Finanzstabilität der Schweiz gestärkt wird.

PLB nur für systemrelevante Banken

Die Möglichkeit auf Gewährung des PLB wird in der Vorlage auf die SIB eingeschränkt, unter anderem weil ein Ausfall einer SIB erhebliche negative Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft hätte. Aus diesem Grund müssen Schweizer SIB im Vergleich zu anderen Banken zusätzliche Eigenmittel- und Liquiditätspuffer halten sowie Recovery- und Resolution-Pläne («Stabilisierungs-, Notfall- und Abwicklungspläne») erfüllen. Der PLB kommt entsprechend nur dann zum Tragen, wenn die SIB ihre eigenen Möglichkeiten zur Abwendung des Ausfalls ausgenutzt hat und die ausserordentlichen Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB (Emergency Liquidity Assistance, ELA) ausgeschöpft sind. Der PLB knüpft damit an die bestehenden, erhöhten Verteidigungslinien im TBTF-Regime an. Eine Ausdehnung des PLB auf alle Banken ergibt aus ökonomischer Sicht keinen Sinn. Denn einerseits müssten alle anderen Banken die strengeren Vorgaben der SIB erfüllen, was sich kostenmässig nicht rechnet. Andererseits ist das Schadenpotenzial für die Schweizer Volkswirtschaft nicht bei allen Bankinstituten gleich hoch. Zielführender für kleinere und mittlere Banken ist eine Verbreiterung des Sicherheiten-Pools für das SNB-Programm «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» (LGHS), eine Reduktion der darin vorgesehenen Abschläge («Haircuts») sowie eine Lockerung der Konzentrationslimiten der zugelassenen Hypothekarkategorien. Eine geordnete Abwicklung eines in Schieflage geratenen Instituts soll in der Schweiz grundsätzlich möglich bleiben.

Ungleichbehandlung vermeiden

Um Wettbewerbsverzerrungen auf dem Schweizer Finanzplatz durch den PLB zu verhindern, werden in der Vorlage neue Regelungen für SIB eingeführt. Allem voran besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausfallgarantie des Bundes, selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt wären. Weiter ist eine Gewährung nur möglich, wenn strikte Subsidiarität zu anderen Liquiditätsquellen gewahrt wird. Zudem werden vorgängige Anpassungen an die Vergütungspolitik der SIB verlangt (Rückzahlung variable Vergütungen). Schliesslich ist eine risikobasierte Ex-ante-Pauschale gegenüber dem Bund fällig. Die Kantonalbanken unterstützen die vorgesehenen Auflagen und Massnahmen.

Kantonale Staatsgarantie verringert Risiko für den Bund

Wie in der Vorlage richtigerweise vorgesehen ist, soll bei der Bemessungsgrundlage der Ex-ante-Pauschale an den Bund die kantonale Staatsgarantie berücksichtigt werden. Denn eine kantonale Staatsgarantie erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Sanierung unmittelbar. Zudem reduziert die Staatsgarantie das Risiko eines finanziellen Ausfalls für den Bund.