Verband Schweizerischer Kantonalbanken
23. Dezember 2024

Vernehmlassung zur Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgeset-zes (FINMAG)

Letztes Update:  23. Dezember 2024

Die Kantonalbanken unterstützen die Teilrevision des FINMAG, des RAG und des NBG grundsätzlich. Es braucht jedoch noch Ergänzungen in den Detailbestimmungen, damit Rechtssicherheit in der Praxis geschaffen wird.

Dabei ist insbesondere der Artikel 42c relevant, welcher den schweizerischen Finanzdienstleistern ermöglicht, ausserhalb formeller Verfahren niederschwellige Informationen an ausländische Behörden oder andere «Stellen» zu übermitteln. Solche Informationsflüsse haben i.d.R. zeitnah zu erfolgen, weshalb ein vorgängiger Einbezug von oder gar eine vorgängige Bewilligung der FINMA gemäss Absatz 3 nicht sinnvoll erscheint. Eine gleichzeitige Notifikation hingegen ist praktikabel und zielführend.