Verband Schweizerischer Kantonalbanken
14. Januar 2022
Vernehmlassung Finanzplatz Schweiz

Stellungnahme der Kantonalbanken zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwV)

Letztes Update:  14. Januar 2022

Kantonalbanken fordern Verzicht auf GwV-Unterstellung.

Vernehmlassung

Mit der Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) wurden neue Bestimmungen aufgenommen, die Auswirkungen auf die Geldwäschereiverordnung (GwV) haben. Entsprechend hat der Bundesrat am 1. Oktober 2020 eine Vernehmlassung zur Änderung der GwV eröffnet. Die Kantonalbanken fordern in ihrer Stellungnahme, dass die Banken weiterhin lediglich der GwV-FINMA unterstellt sind. Ansonsten müssten die Banken im bereits sehr dichten Regelnetz der Geldwäscherei einen weiteren Erlass berücksichtigen. Weiter sind Anpassungen und Präzisierungen in den Vorgaben zum Abbruch einer Geschäftsbeziehung nötig.