Verband Schweizerischer Kantonalbanken
10. Oktober 2024
Finanzplatz Schweiz
Stellungnahme der Kantonalbanken zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Letztes Update:
10. Oktober 2024
Die Kantonalbanken begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagene Gesetzesrevision, haben allerdings gewisse Änderungs- und Anpassungsvorschläge.
Die Anliegen der Kantonalbanken wurden über unsere Fachexpertinnen und -experten in die Stellungnahme der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) eingebracht. Die Kantonalbanken unterstützen daher die Stellungnahme der SBVg und schliessen sich den darin zum Ausdruck gebrachten Anliegen und Forderungen grundsätzlich an. Zudem unterstützen sie die Stellungnahme der Zürcher Kantonalbank.
Zwei wesentliche Punkte haben wir in unserer Stellungnahme besonders hervorgehoben:
- Organisation des Handels, Art. 28 Abs. 2 VE-FinfraG
Die vorgeschlagene Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an die Börsen bereits bei der Eingabe eines Wertpapierauftrags lehnen die Kantonalbanken ab. - Finanzanalyse, Art. 67a VE-FIDLEG
Die Kantonalbanken begrüssen im Grundsatz eine gesetzliche Regelung. Die Verortung der unabhängigen Finanzanalyse im FIDLEG ist aber unpassend, weil es sich bei der unabhängigen Finanzanalyse nicht um eine Finanzdienstleistung im Sinne des FIDLEG handelt, was auch im erläuternden Bericht bestätigt wird. Deshalb empfehlen die Kantonalbanken die Regelung im FinfraG zu platzieren.
Die ausführlichen Erläuterungen zu obigen Punkten entnehmen Sie der Stellungnahme.