10. April 2024

Stellungnahme zum «Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität» – Mit gezielten, risikoorientierten Massnahmen Lücken schliessen

Letztes Update:  10. April 2024

Der Bundesrat hat heute seinen Bericht zur Bankenstabilität publiziert. Es ist zentral, die richtigen Lehren aus der Krise zu ziehen und allfällige Lücken im regulatorischen Regelwerk gezielt zu schliessen. Die Kantonalbanken erwarten, dass allfällige Massnahmen risikoorientiert umgesetzt werden. Insbesondere braucht es eine klare Differenzierung zwischen den international systemrelevanten (G-SIB), den national systemrelevanten (D-SIB) und den restlichen Banken der Schweiz.

Der heute publizierte Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität ist ein wichtiges Element in der Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Credit Suisse. Die Kantonalbanken anerkennen, dass die Behörden die Ereignisse in der nötigen Tiefe aufgearbeitet haben. Der Bericht schafft eine Auslegeordnung für die nachfolgende politische Diskussion über notwendige regulatorische Massnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz.

Aus Sicht der Kantonalbanken ist es zentral, dass die Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen auf fundierten Erkenntnissen beruhen, einen konkreten Lösungsbeitrag zu einem definierten Problem leisten und differenziert ausgestaltet sind. Da der Bericht des Bundesrats auftragsgemäss das bestehende TBTF-Dispositiv evaluiert, müssen allfällige Massnahmen in erster Linie TBTF-Banken adressieren. Dabei ist eine klare Unterscheidung zwischen den international systemrelevanten (G-SIB, Kat. 1) und den national systemrelevanten (D-SIB, Kat. 2) Banken vorzunehmen. Die übrigen Banken (Kat. 3-5) dürfen höchstens punktuell betroffen sein. Die verschiedenen Bankkategorien unterscheiden sich wesentlich bezüglich ihrer Komplexität, ihrem Risikoprofil und ihrer Abwickelbarkeit. Damit haben sie ganz unterschiedliche Implikationen auf die Systemstabilität.

Als Reaktion auf die CS-Krise braucht es gezielte und massvolle Verbesserungen. «Allfällige neue Massnahmen müssen da wirken, wo sie evaluierte Lücken schliessen und die grössten Risiken für die Systemstabilität bestehen.» betont VSKB-Direktor Hanspeter Hess. «Die stabilisierende Vielfalt unseres Finanzplatzes braucht eine differenzierte Regulierung».

Der VSKB wird im Folgenden die im Bericht identifizierten Stossrichtungen, Handlungsfelder und Massnahmen eingehend analysieren und sich konstruktiv in die Diskussion einbringen. Aus Sicht der Kantonalbanken gilt es, den Fokus insbesondere auf die Stärkung der Notfallliquidität, die punktuelle Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Kompetenz und die Sicherstellung nachhaltiger Vergütungssysteme zu legen.