Stellungnahme der Kantonalbanken zur Vernehmlassung des Bundesrats zur Änderung des Obligationenrechts (Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte)
Die Kantonalbanken begrüssen grundsätzlich den Vorschlag des Bundesrats, mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsbelangen für Unternehmen zu schaffen und damit Investitionen in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu stärken. Sie betonen dabei, dass die Auflagen mit Augenmass anzupassen sind.
Der Bundesrat plant, die Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten für Unternehmen zu verschärfen. Die Vernehmlassung zum Gesetzesprojekt endete am 17. Oktober 2024. Die Kantonalbanken begrüssen es grundsätzlich, die Transparenz im Nachhaltigkeitsbereich für Betriebe zu erhöhen. Sie fordern dabei die Anerkennung von Standards durch den Bund, die international verbreitet zur Anwendung kommen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen müssen indes vor einer weiteren Bürokratisierung im Zusammenhang mit den Offenlegungspflichten geschützt werden. In ihrer Stellungnahme betonen die Kantonalbanken vor allem folgende Punkte:
- Mehr Transparenz dazu schaffen, wie nachhaltig Unternehmen wirtschaften.
- Der Aufwand für die Berichterstattung soll, insbesondere für KMU, nicht lähmend wirken.
- Der Bundesrat wird ersucht, die entsprechenden Auflagen mit Augenmass zu anzupassen und sich dabei nicht allein an der Europäischen Union zu orientieren.
Die ausführlichen Erläuterungen entnehmen Sie der untenstehenden, zum Download verfügbaren Stellungnahme.